FMA - Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Für Finanzdienstleister: Liechtenstein ist ein attraktiver Finanzplatz mit direkten Zugängen zum europäischen Binnenmarkt und zur Schweiz. Die FMA Liechtenstein ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Bewilligungen und Zulassungen für Finanzdienstleister. Spezialisten der FMA stehen Ihnen gerne und rasch zur Verfügung. info@fma-li.li; weitere Informationen. |
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FMA Mitteilung 2024/2 – Risikomanagement betreffend ausländisches Sanktionsrecht
Die FMA verschriftlicht durch die Mitteilung 2024/2 ihre bisherige Auslegung und Erwartungshaltung zum Umgang mit Risiken betreffend ausländische Sanktionen.
Warnung: E-Mail-Adresse corporate[at]bankfrick.cc
Die FMA weist darauf hin, dass keine Verbindung zwischen der E-Mail-Adresse corporate[at]bankfrick.cc und der liechtensteinischen Bank Frick AG, Balzers, besteht.
Erlöschen einer Bewilligung nach Art. 4 180a-Gesetz
Die durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung nach Art. 4 180a-Gesetz von Herrn Dr. Alexander Lins ist erloschen.
Erlöschen einer Bewilligung nach Art. 5 Abs. 1 TrHG
Die durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Treuhänderbewilligung von Herrn Anton Daniel Wyss ist erloschen.
Erlöschen von Bewilligungen nach Art. 14 Abs. 1 TrHG
Die Audax Consulting Trust Establishment und die LMG Lighthouse Trust reg. sind nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 2 TrHG zu erbringen.
Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung
Die ONE Asset Management AG hat per 27. August schriftlich auf die erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.