Märkte

Aufgaben der FMA als Aufsichtsbehörde im Märktebereich

Die FMA beaufsichtigt die kapitalmarktbezogenen Themen in und aus Liechtenstein. Obwohl bis dato in Liechtenstein kein geregelter Markt (Börse) im Sinne der europäischen Regulierung besteht, existieren in Liechtenstein Unternehmen und Marktteilnehmern (ob als beaufsichtigter Intermediär resp. beaufsichtigtes Produkt), welche an einer europäischen Börse oder an einer Börse in einem Drittland (bspw. Schweiz) zum Handel zugelassen sind.

Börsennotierte Unternehmen und Marktteilnehmer sind verpflichtet, verschiedene Transparenz-, Melde- und Verhaltensvorschriften zu befolgen. Diese werden durch die in diesem Abschnitt zusammengefassten finanzmarktrechtlichen Regularien ausgelöst.

Marktteilnehmer werden zukünftig neue Reporting-, Melde- und Aufsichtsanforderungen an die FMA zu erfüllen haben. Die FMA nimmt eine zentrale Rolle bei den Reporting- und Meldeanforderungen ein und bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den Finanzintermediären sowie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Die FMA stellt deshalb mit dem Bereich Asset Management und Märkte eine zentrale Anlaufstelle für die märktebezogenen Melde- und Reportingpflichten dar.

In den nachfolgenden Unterrubriken finden sich weiterführende Informationen zu den betreffenden Regularien. Diese Informationen werden je nach Stand der jeweiligen Übernahme in das EWR-Abkommen aktualisiert und erweitert.

  • Markttransparenz unter MiFID II / MiFIR
  • EMIR
  • Leerverkauf
  • Marktmissbrauch
  • Transparenzrichtlinie / Bilanzkontrolle
  • Zentralverwahrer
  • EU-Ratingverordnung (CRA)
  • Referenzwert-Verordnung (BMR)
  • Wertpapierfinanzierungsgeschäfte-Verordnung (SFTR)

Der jeweils aktuelle Stand der EWR-Übernahme kann unter folgendem Link unter Eingabe der jeweiligen Verordnungs-Nummer abgerufen werden. Des Weiteren steht für Fragen der Übernahme von europäischen Regularien in den EWR-Acquis resp. das liechtensteinische Landesrecht auch die Stabstelle EWR (SEWR) zur Verfügung. Der SEWR wurde von der Regierung nach dem Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) die Behandlung der EWR-Agenden übertragen.

Für weitere Fragen steht der Bereich Asset Management und Märkte jederzeit zur Verfügung.