FMA - Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Für Finanzdienstleister: Liechtenstein ist ein attraktiver Finanzplatz mit direkten Zugängen zum europäischen Binnenmarkt und zur Schweiz. Die FMA Liechtenstein ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Bewilligungen und Zulassungen für Finanzdienstleister. Spezialisten der FMA stehen Ihnen gerne und rasch zur Verfügung. info@fma-li.li; weitere Informationen. |
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Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung
Die Finaport (Liechtenstein) AG hat per 29. November 2024 schriftlich auf die erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.
Aktualisierung Meldekalender Abwicklungsbehörde
Die periodischen Meldepflichten an die Abwicklungsbehörde wurden aktualisiert und sind im Meldekalender ersichtlich.
Feuer- und Elementarschaden-Versicherung 2023
Die FMA hat heute die Broschüre Feuer- und Elementarschaden-Versicherung veröffentlicht. In Liechtenstein sind Werte in der Höhe von CHF 29,6 Mrd. gegen Feuer- und Elementarschäden versichert.
FMA-Wegleitung 2024/3 erlassen
Die FMA hat die Wegleitung 2024/3 bezüglich Meldewesen gemäss Art. 54 IFR erlassen.
FMA-Wegleitung 2024/2 erlassen
Die FMA hat die Wegleitung 2024/2 bezüglich Mindestanforderungen an die Datenbereitstellung für Abwicklungszwecke erlassen.
Publikationen zum Vermögensverwaltungsstandort
Die FMA hat zwei Broschüren zum Vermögensverwaltungsstandort Liechtenstein publiziert und gibt damit einen Marktüberblick über das erste Halbjahr.