e-Service
Das e-Service Portal dient als zentraler Einstiegspunkt für verschiedene e-Services (elektronische Dienstleistungen) der FMA. Das System bildet die Basis für die elektronische Prozessanbindung der Finanzintermediäre an die FMA und wird fortlaufend ausgebaut und erweitert.
Zugang & Registrierung
Für den Zugang zum e-Service Portal müssen Sie sich zwei Mal registrieren:
- Zuerst registrieren Sie sich für eID.li der Liechtensteinischen Landesverwaltung. Um Missbrauch zu vermeiden, geben Sie Ihre Zugangsdaten keinesfalls weiter und bewahren Sie diese sicher auf. Die elektronische Identität wird vom Ausländer- und Passamt ausgestellt und ist vergleichbar mit einer Identitätskarte oder einem Pass. Der Inhaber der elektronischen Identität hat Zugriff auf vertrauliche Informationen und Dienstleistungen der Liechtensteinischen Landesverwaltung (u.a. Strafregister- und Grundbuchauszug). Weitere Informationen finden Sie hier.
- Nachdem Sie Ihre persönliche eID.li vom Identifikationsservice der Liechtensteinischen Landesverwaltung erhalten haben, können Sie sich damit auf dem e-Service Portal einloggen und werden durch den e-Service Registrierungsprozess geführt.
Sollten Sie noch nicht über eine eID.li verfügen, ist es erforderlich beim Liechtensteinischen Ausländer- und Passamt in Vaduz persönlich vorzusprechen und eine Registrierung durchzuführen. Der Vorgang ist mit der Ausstellung einer Identitätskarte vergleichbar. Mehr Informationen zum Bezug und zum Einsatz von der eID.li finden Sie auf der Website der Landesverwaltung.
Bei Problemen mit der eID.li oder der eiD.li-App unterstützt Sie der Helpdesk der Liechtensteinischen Landesverwaltung von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Telefon: +423 236 64 65
Mail: helpdesk@eid.li
Sie verfügen bereits über eine eID.li? Dann können Sie sich über folgenden Link für e-Service registrieren bzw. direkt einloggen, falls Sie bereits registriert sind
Direkt zum Login des e-Service Portals
Die über das e-Service Portal verfügbaren Meldungen sind in den Anhängen der (!!!) FMA-Mitteilung 2015/1 aufgelistet.