Meldewesen
Über das e-Service Modul Meldewesen können die Meldepflichten gegenüber der FMA effizient und sicher erfüllt werden.
Meldepflichten, die aktuell über Formular-Vorlagen der Website gemeldet werden, ändern sich dadurch nicht. Die Meldungen werden weiterhin über die gewohnte Plattform abgegeben. Es ist vorgesehen, diese Verfahren zu gegebener Zeit auf das e-Service Portal zu übernehmen.
Zugang & Registrierung
Für die Einreichung von Meldungen müssen Sie sich zwei Mal registrieren. Die Details zum Vorgehen finden Sie unter e-Service.
Sie verfügen bereits über eine eID.li?
Dann können Sie sich über folgenden Link für e-Service registrieren bzw. direkt einloggen, falls Sie bereits registriert sind.
Elektronische Meldungen
Seit dem 1. Juli 2015 sind die in den Anhängen der FMA-Mitteilung 2015/1 bezeichneten Meldungen über das e-Service Meldewesen verfügbar. Diese Mitteilung wird laufend aktualisiert.
Das e-Service Meldewesen steht Ihnen für sämtliche Mitteilungs- und Hinterlegungspflichten der unterschiedlichen Bereiche, welche in der FMA-Mitteilung 2015/1 im Anhang aufgeführt werden, zur Verfügung.
- Anhang I: Bereich Banken
- Anhang II: Bereich Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen
- Anhang III: Bereich Asset Management und Märkte
- Anhang IV: Bereich Andere Finanzintermediäre
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Mitteilung •Finanzintermediäre •E-GovG
FMA-Mitteilung 2015/1
Elektronischer Geschäftsverkehr (e-Services) (0.25 MB)
Anleitung
Sollten technische Probleme auftreten oder sollte eine Wartungsseite angezeigt werden, wenden Sie sich an den Support. Bitte beachten Sie, dass Sie schnellstmöglich die elektronische Meldung nachreichen müssen, um die Mitteilungspflicht zu erfüllen.