Meldewesen

Über das e-Service Modul Meldewesen können die Meldepflichten gegenüber der FMA effizient und sicher erfüllt werden.

 

Meldepflichten, die aktuell über Formular-Vorlagen der Website gemeldet werden, ändern sich dadurch nicht. Die Meldungen werden weiterhin über die gewohnte Plattform abgegeben. Es ist vorgesehen, diese Verfahren zu gegebener Zeit auf das e-Service Portal zu übernehmen.

Zugang & Registrierung

Für die Einreichung von Meldungen müssen Sie sich zwei Mal registrieren. Die Details zum Vorgehen finden Sie unter e-Service.

Sie verfügen bereits über eine eID.li?

Dann können Sie sich über folgenden Link für e-Service registrieren bzw. direkt einloggen, falls Sie bereits registriert sind.

 

Elektronische Meldungen

Seit dem 1. Juli 2015 sind die in den Anhängen der FMA-Mitteilung 2015/1 bezeichneten Meldungen über das e-Service Meldewesen verfügbar. Diese Mitteilung wird laufend aktualisiert.

 

Das e-Service Meldewesen steht Ihnen für sämtliche Mitteilungs- und Hinterlegungspflichten der unterschiedlichen Bereiche, welche in der FMA-Mitteilung 2015/1 im Anhang aufgeführt werden, zur Verfügung.

 

  • Anhang I: Bereich Banken
  • Anhang II: Bereich Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen
  • Anhang III: Bereich Asset Management und Märkte
  • Anhang IV: Bereich Andere Finanzintermediäre

Anleitung

Sollten technische Probleme auftreten oder sollte eine Wartungsseite angezeigt werden, wenden Sie sich an den Support​. Bitte beachten Sie, dass Sie schnellstmöglich die elektronische Meldung nachreichen müssen, um die Mitteilungspflicht zu erfüllen.

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