IDD

Eckdaten der IDD: Bereits die EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung  2002/92/EG (Insurance Mediation Directive; kurz: IMD) hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für Versicherungsvermittler in Liechtenstein massgeblich geändert. Die Richtlinie wurde im Jahre 2006  im Gesetz über die Versicherungsvermittlung (Versicherungsvermittlungsgesetz; VersVermG) sowie in der dazugehörigen Verordnung über die Versicherungsvermittlung (Versicherungsvermittlungsverordnung, VersVermV) umgesetzt.

 

Bei der Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU) 2016/97 (Insurance Distribution Directive; IDD) handelt es sich um die Nachfolgerichtlinie der IMD.

 

Inhaltlich werden mit der IDD verschärfte Anforderungen an die Versicherungsvermittlung und die Versicherungsberatung statuiert. Diese schlagen sich in umfassenden Neuregelungen nieder, die nicht nur für Versicherungsvermittler (Agenten, Makler), sondern auch für Versicherungsunternehmen gelten, soweit sie im direkten Versicherungsvertrieb tätig sind:

  • Stark erweitert sind zunächst die Informationspflichten, die die Vertreiber, also auch die Versicherungsunternehmen, gegenüber Kunden treffen. Im Weiteren werden durch die Richtlinie die Anforderungen betreffend Fachkenntnisse und Beratung erhöht sowie das Wohlverhalten beim Vertrieb stark erweitert, um dadurch den Kundenschutz zu verbessern.
  • Zusätzliche Anforderungen für den Vertrieb werden im Zusammenhang mit Versicherungsanlageprodukten gestellt. Hier kommen den Vertreibern erweiterte Informationspflichten sowie spezielle Pflichten hinsichtlich der Beurteilung der Eignung und Zweckmässigkeit von Versicherungsanlageprodukten zu. Besondere Dokumentationspflichten sowie Produktgenehmigungsverfahren sollen zur verbesserten Qualität bei Vertrieb und Beratung beitragen.
  • Neu wird die Schaffung einer aussergerichtlichen Schlichtungsstelle vorgesehen, welcher die Aufgabe zukommen soll, bei Streitigkeiten zwischen involvierten Parteien zu vermitteln und eine Einigung herbeizuführen.

Anwendungszeitpunkt der IDD: Ursprünglich sollte die IDD bis zum 23. Februar 2018 von den Mitgliedstaaten umgesetzt und ab diesem Tag auch angewendet werden. Im März 2018 wurde auf EU-Ebene die Verschiebung der Anwendung der IDD sowie der delegierten Rechtsakte auf den 1. Oktober 2018 definitiv beschlossen. Die bisherige IMD aus dem Jahre 2002 wird mit Ablauf der Umsetzungsfrist der IDD vollständig aufgehoben.

 

Umsetzung der IDD / Gesetzgebungsverfahren: Die IDD wird in Liechtenstein durch die Totalrevision des VersVermG umgesetzt. Aufgrund des geänderten sachlichen Anwendungsbereiches wurde das Gesetz auch umbenannt und heisst nun neu Versicherungsvertriebsgesetz (VersVertG).

 

Im liechtensteinischen Gesetzgebungsprozess wurden folgende relevante Verfahrensschritte durchlaufen:

  • Am 29. November 2016 erfolgte die Genehmigung des Vernehmlassungsberichtes betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Versicherungsvermittlung durch die Regierung. Der Vernehmlassungsbericht besteht im Wesentlichen aus einem Entwurf der Gesetzesvorlage sowie aus den entsprechenden Erläuterungen zu den einzelnen Gesetzesbestimmungen.
  • Vom 1. Dezember 2016 bis 1. Februar 2017 erfolgte die Vernehmlassung der Gesetzesvorlage. Die Vernehmlassung markiert ein sehr frühes Stadium im Gesetzgebungsverfahren. Mit ihr legt die Regierung einen Rechtsentwurf öffentlich zur Stellungnahme auf, welcher aufgrund seiner politischen, wirtschaftlichen, finanziellen, rechtlichen oder kulturellen Tragweite bei den entsprechenden Organisationen geprüft werden soll. Es wurden die massgeblichen Organisationen und Verbände eingeladen, zuhanden des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen eine Stellungnahme zur Gesetzesvorlage abzugeben.
  • Die Antworten und Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wurden von der Regierung in dem Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Versicherungsvermittlung (BuA Nr. 53/2017) eingearbeitet und am 11. Juli 2017 verabschiedet. 
  • Der Landtag hat über den vorgenannten Bericht und Antrag in Kenntnis dieser Vernehmlassungsergebnisse am 6. September 2017 beraten und die Gesetzesvorlage grundsätzlich begrüsst. In der Stellungnahme der Regierung (BuA Nr. 93/2017) wurden die in der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen beantwortet.
  • Am 5. Dezember 2017 fanden die zweite Lesung und anschliessend die Verabschiedung der Gesetzesvorlage durch den Landtag des Fürstentums Liechtenstein statt.
  • Am 10. April 2018 hat die Regierung das Inkrafttreten des Versicherungsvertriebsgesetzes (VersVertG) auf den 1. Oktober 2018 festgelegt und die Versicherungsvertriebsverordnung (VersVertV) sowie die Anpassung weiterer Nebenverordnungen verabschiedet.

Die  massgeblichen Gesetze und Verordnungen können hier abgerufen werden:

 

Versicherungsvertriebsgesetz (VersVertG) vom 5. Dezember 2017

Versicherungsvertriebsverordnung (VersVertV) vom 10. April 2018 

Verordnung vom 10. April 2018 über das Inkrafttreten des Versicherungsvertriebsgesetzes

 

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsverordnungen: Die IDD hat der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte und Durchführungsverordnungen zu erlassen. Diese werden in Liechtenstein aufgrund des Art. 90 VersVertG von der Regierung mittels Verordnung in Kraft gesetzt.

Die Kommission hat bislang folgende delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen erlassen:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2017/2358 der Kommission vom 21. September 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber; kurz delegierte Verordnung in Bezug auf POG
  • Delegierte Verordnung (EU) 2017/2359 der Kommission vom 21. September 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln; kurz delegierte Verordnung in Bezug auf IBIP  
  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/1469 der Kommission vom 11. August 2017 zur Festlegung eines Standardformats für das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten; kurz Durchführungsverordnung in Bezug auf IPID

Downloads

Suche
  • Seiten
  • Aktuelles
  • Warnungen
  • Dokumente
  • Publikationen
  • Veranstaltungen