Verwalter alternativer Investmentfonds nach AIFMG

Aufgaben der Aufsichtsbehörde nach dem Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG)

 

Die FMA erteilt Alternativen Investmentfonds Managern (AIFM) die Zulassung gem. AIFMG und genehmigt deren verwaltete Alternative Investmentfonds (AIF). Weiterhin kann Risikomanagern und Administratoren gemäss AIFMG die entsprechende Bewilligung erteilt werden.

 

Die FMA hat die Kompetenz zum Widerruf, Entzug und zur Abänderung von erteilten Zulassungen.

 

In der laufenden Aufsicht über die AIFM und die AIF sowie die Risikomanager und Administratoren überwacht die FMA den Vollzug des Gesetzes (AIFMG) und der Verordnung (AIFMV) und bedient sich dabei der indirekten Aufsicht durch die Wirtschaftsprüfer. Zu dem Aufgabengebiet zählt insbesondere die Kontrolle von Prüfungs- und Geschäftsberichten sowie der periodischen und anlassbezogenen Meldungen der AIF und der AIFM. In der laufenden Aufsicht führt die FMA zusätzlich Management-Gespräche als auch Vor-Ort-Kontrollen bei den AIFM, Risikomanagern, Vertriebsträgern und Administratoren nach AIFMG durch.

 

Die FMA erfüllt ihren hoheitlichen Auftrag, die Stabilität und Funktionalität des Finanzmarktes Liechtenstein sicherzustellen, durch die Umsetzung nationaler Gesetze und Verordnungen. Darüber hinaus ist die FMA in internationalen Gremien (bspw. ESMA) vertreten, um aktiv die Entwicklungen der Finanzregulierungen zu fördern und zu gestalten.

 

Die FMA steht in einem regelmässigen Dialog mit den Finanzmarktteilnehmern und Verbänden. Dieser Austausch und die Mitarbeit in Arbeitsgruppen sichert eine schnelle Kommunikation mit den Intermediären, Verbänden und anderen Marktteilnehmern und trägt dem hohen qualitativen Anspruch an den Finanzplatz Liechtenstein Rechnung.

 

Durch die EWR Mitgliedschaft Liechtensteins haben die lokalen AIFM und AIF einen Marktzugang zum gesamten EWR Raum mittels Notifikationen.

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