Produktintervention betreffend binäre Optionen und finanzielle Differenzgeschäfte – Allgemeinverfügung der FMA
16.01.25
•
Aufsicht und Regulierung
Im Zuge der Totalrevision des BankG im Rahmen der Neukonzeption des Finanzmarktrechts, welche auch die Schaffung des Wertpapierfirmen- und des Wertpapierdienstleistungsgesetzes sowie des Handelsplatz- und Börsegesetzes umfasst, wird die Produktintervention neu geregelt. Entsprechend der Vorgabe in der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 erhält die FMA die Befugnis, die aufsichtsrechtliche Massnahme der Produktintervention zu treffen. Dazu bedient sich die FMA auf Grundlage von Art. 25 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) des Aufsichtsinstruments der Allgemeinverfügung.