E-Geld-Institute

Der Bereich Banken der Finanzmarktaufsicht ist zuständig für die Aufsicht über E-Geld-Institute in Liechtenstein und überwacht die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Normen. Im Bewilligungsverfahren werden die eingereichten Unterlagen auf Inhalt und Vollständigkeit geprüft. Die laufende Aufsicht erfolgt aufgrund gesetzlich geregelter Meldungen sowie mittels direkten periodischen Kontaktes mit Verwaltungsrat und dem Management der Institute.

 

Im Bereich der Revisionen und Prüfungen der Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen der E-Geld-Institute stützt sich die Finanzmarktaufsicht grundsätzlich auf die Prüfberichte der externen Revisionsgesellschaften. Bei Verstössen gegen gesetzliche Normen oder bei Feststellung von Missständen ergreift die Finanzmarktaufsicht die entsprechenden Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes.

 

Ferner kann die Finanzmarktaufsicht zur Erfüllung ihrer Aufgaben beispielsweise von den dem E-Geld-Gesetz und der Aufsicht Unterstellten sowie deren Revisionsstellen alle für den Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen Informationen und Unterlagen verlangen sowie ausserordentliche Revisionen anordnen oder durchführen. Sie kann zudem Entscheidungen, Handlungs-, Unterlassungs- und Feststellungsverfügungen erlassen und rechtskräftige Entscheidungen und Verfügungen nach vorheriger Androhung veröffentlichen, wenn sich der oder die Betroffene gegen diese widersetzt.

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