Versicherungsunternehmen

Die Hauptaufgabe der FMA als Versicherungsaufsichtsbehörde ist die Beaufsichtigung der gesamten Geschäftstätigkeit der Versicherungsunternehmen. Hierzu gehören insbesondere:

  • die Überwachung, dass die Gesetze eingehalten werden;
  • die Überwachung, dass die Solvenz der Versicherungsunternehmen erhalten bleibt und die erforderlichen Rückstellungen gebildet sind;
  • die Wahrung der Interessen der Versicherten.

 

Versicherungsunternehmen müssen jederzeit in der Lage sein, ihre vertraglich übernommenen Verpflichtungen erfüllen zu können. Zu diesen Erfordernissen gehören unter anderem finanzielle Sicherheiten. Die laufende Kontrolle umfasst daher insbesondere die Überprüfung der Solvenz und des Geschäftsplans der Versicherungsunternehmen.

 

Neben der Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen nimmt die FMA als Versicherungsaufsichtsbehörde insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Erarbeiten von Gesetzen und internationalen Vereinbarungen;
  • Auskunftserteilung und rechtliche Abklärungen zum Privatversicherungsrecht.

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