Geschäftsleitung

Der Geschäftsleitung obliegt die operative Leitung und die Umsetzung der strategischen Vorgaben des Aufsichtsrats. Sie sorgt für eine gesetzmässige, zweckmässige und wirtschaftliche Erledigung dieser Aufgaben. Die Mitglieder der Geschäftsleitung werden vom Aufsichtsrat nach öffentlicher Ausschreibung gewählt.

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