Bewilligungen / Zulassungen
Die FMA übt die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen aus und beaufsichtigt deren Gründung sowie die gesamte Geschäftstätigkeit. Vor dem Gründungsakt müssen der FMA die Unterlagen gemäss Wegleitung "Gründung einer Vorsorgeeinrichtung" eingereicht werden. Vor der Aufsichtübernahme durch die FMA ist es der Vorsorgeeinrichtung untersagt, ihre Tätigkeit aufzunehmen.
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Wegleitung •Vorsorgeeinrichtungen •BPVG
FMA-Wegleitung 2018/57
Gründung einer Vorsorgeeinrichtung (0.12 MB)
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Wegleitung •Vorsorgeeinrichtungen •Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüfergesellschaften •BPVG
FMA-Wegleitung 2018/5
Wegleitung für die Anerkennung von Revisionsstellen gemäss Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) (0.13 MB)
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Wegleitung •(gemischte) Finanzholdinggesellschaften •BPVG
FMA-Wegleitung 2018/58
Anerkennung von Pensionsversicherungsexperten gemäss dem Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) (0.24 MB)