Bewilligungen / Zulassungen

Die FMA übt die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen aus und beaufsichtigt deren Gründung sowie die gesamte Geschäftstätigkeit. Vor dem Gründungsakt müssen der FMA die Unterlagen gemäss Wegleitung "Gründung einer Vorsorgeeinrichtung" eingereicht werden. Vor der Aufsichtübernahme durch die FMA ist es der Vorsorgeeinrichtung untersagt, ihre Tätigkeit aufzunehmen.

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