Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Der FMA obliegt die prudenzielle Aufsicht über Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Erteilung und Entzug von Bewilligungen, Überwachung des Fortbestands der Bewilligungsvoraussetzungen), die Disziplinargewalt, die Durchführung von Qualitätssicherungsprüfungen und Sorgfaltspflichtkontrollen sowie das Führen des Wirtschaftsprüferregisters. Darüber hinaus ist die FMA zuständig für die Erteilung von Bestätigungen, die Ausschreibung der Wirtschaftsprüfer-Prüfung (Zulassungs- oder Eignungsprüfung) sowie die Prüfungszulassung.

 

Seit dem Jahr 2016 ist die FMA im Ausschuss der Aufsichtsstellen (Committee of European Auditing Oversight Bodies - CEAOB) vertreten. Die Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG, abgeändert durch die Richtlinie 2014/56/EU) sowie die Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) bilden die Rahmenbedingungen für Zusammenarbeit der europäischen Revisionsaufsichtsbehörden im Bereich der Abschlussprüfung. Die Aufgabe des CEAOB ist es insbesondere, die Abschlussprüferaufsicht zu stärken und die Inspektionssysteme zu vereinheitlichen.

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