Reform des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS-Review/Reform)

Der Ende des Jahres 2019 veröffentlichte ESFS-Review sieht eine Stärkung der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA sowie des  Euorpäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) vor. Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission wurde stark abgeschwächt – ein grosser Teil der Befugnisse bleibt weiterhin bei den Mitgliedsstaaten und das bisherige Finanzierungssystem dieser Behörden bleibt unverändert.

 

Zur Reform des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS) gehört eine Überarbeitung der Zuständigkeiten der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden. So wird die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zukünftig Administratoren kritischer Referenzwerte, Drittstaatenreferenzwerte sowie einzelne Datenbereitstellungsdienste direkt beaufsichtigen. Die Kompetenzen zur Bekämpfung der Geldwäscherei sollen bei der EBA gebündelt werden. Diesbezüglich wird bei der EBA ein eigenes Komitee eingerichtet.

 

Schliesslich werden vereinzelte Verbesserungen an der Governance-Struktur der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) vorgenommen. So sollen insbesondere die Vorsitzenden der jeweiligen Behörde eine stärkere Rolle erhalten und dem Board of Supervisors jeweils Entscheidungsvorschläge unterbreiten. Damit soll die Effektivität dieser Behörden im Rahmen der Finanzaufsicht gestärkt werden.

 

Ziel war auch die Stärkung der Aufsichtskonvergenz zwischen den Staaten des EWR, um u.a. die Ausnutzung von Unterschieden in Aufsicht und Regulierung zwischen den einzelnen Staaten zu erschweren. Der Prozess zur Übernahme dieser Rechtsakte in das EWR-Abkommen ist derzeit noch andauernd. Bei der EWR-Übernahme muss Rücksicht auf die im EWR-Abkommen vorgesehene Zwei-Pfeiler-Struktur genommen werden. 

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