Treuhänder und Treuhandgesellschaften
Die FMA übt die laufende Aufsicht über die Treuhänder und Treuhandgesellschaften aus. Mit der Teilrevision des Treuhändergesetzes (TrHG), am 1. Juli 2020 in Kraft getreten, wurden die Befugnisse und Kompetenzen der FMA wesentlich gestärkt.
Im Bereich der Revisionen und Prüfungen der Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und Berufspflichten werden die Treuhänder und Treuhandgesellschaften zukünftig nach der indirekten Methode beaufsichtigt. Dabei stützt sich die FMA auf den Prüfbericht der externen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche als verlängerter Arm der FMA tätig sind. Eine erstmalige Aufsichts- und Abschlussprüfung erfolgt im Jahr 2022 für das Geschäftsjahr 2021.
Im Zuge der laufenden Aufsicht führt die FMA zusätzlich Management-Gespräche als auch Vor-Ort-Kontrollen bei den Treuhändern und Treuhandgesellschaften durch.
Die FMA kann Bewilligungen erteilen, widerrufen und entziehen sowie Gesellschaften zwangsweise auflösen, die ohne Bewilligung nach TrHG tätig sind. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Prüfungszulassung, die Genehmigung von Änderungen der Bewilligungsvoraussetzungen sowie die Ahndung von Verwaltungsübertretungen.
Erlangt die FMA Kenntnis von Verletzungen des TrHG oder von sonstigen Missständen, sorgt sie mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür, dass der rechtmässige Zustand wieder hergestellt wird oder die Missstände beseitigt werden.
Besteht der Verdacht, dass eine nach dem TrHG bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne Bewilligung ausgeübt wird, so obliegt es der FMA, von den betroffenen Personen/Gesellschaften Auskünfte und Unterlagen zu verlangen. Die Öffentlichkeit kann durch Kundmachung in den amtlichen Publikationsorganen über eine namentlich genannte Person oder Gesellschaft, welche Dienstleistungen im Sinne des Art. 2 TrHG ohne Berechtigung ausübt, informiert werden.
Weiters arbeitet die FMA mit in- und ausländischen Behörden zusammen, stellt durch Missbrauchsbekämpfung den Schutz der Kunden sicher und erhebt Gebühren und Abgaben.