Laufende Aufsicht

Gesetze und Verordnungen

Das Wertpapierfirmengesetz (WPFG) regelt die Voraussetzungen für die Zulassung einer Wertpapierfirma sowie deren organisatorische Anforderungen und enthält Bestimmungen über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und bezweckt den Schutz der Anleger sowie die Sicherung des Vertrauens in den liechtensteinischen Kapitalmarkt.

 

Das Wertpapierdienstleistungsgesetz (WPDG) regelt die Wohlverhaltensregeln, die Wertpapierfirmen bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder der Ausübung von Anlagetätigkeiten zu beachten bzw. einzuhalten haben.

 

Das Handelsplatz- und Börsegesetz (HPBG) enthält umfassende Regelungen an Marktbetreiber von geregelten Märkten – im Gesetz bezeichnet als Börseunternehmen, die eine Wertpapierbörse betreiben. Zudem werden im HPBG der Betrieb von alternativen Handelsplätzen wie multilaterale und organisierte Handelssysteme (MTF und OTF), die systematische Internalisierung und der algorithmische Handel reguliert. Dabei handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen oder Handelstechniken, die sowohl von Wertpapierfirmen, Banken und Börsenunternehmen erbracht bzw. angewendet werden können. Im HPBG finden sich auch ergänzende Pflichten für Emittenten sowie Regelungen zur Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel an einer Wertpapierbörse.

 

Meldewesen

Zur Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen überwacht die FMA Finanzdienstleister anhand klar definierter Meldungen. Für Wertpapierfirmen gelten diverse Meldepflichten. Die FMA stellt den Wertpapierfirmen diesbezüglich sowohl die Wegleitungen "Periodische Meldungen" und "Anlassbezogene Meldepflichten" sowie Formulare im e-Service zur Verfügung.

 

Verfügungen / Sanktionierungen

Zur Durchsetzung von Gesetz und Verordnung ist die FMA Liechtenstein laut Gesetz verpflichtet und befugt, rechtsmittelfähige Verfügungen zu erlassen und Sanktionen zu verhängen, welche bis zum Entzug der Bewilligung führen können.

  • Aufsichtsmassnahmen (Art. 63 ff WPFG)
  • Strafbestimmungen (Art. 93 ff WPFG)

Rechtsauskünfte / Anfragen

Der Bereich Asset Management und Märkte der FMA steht Ihnen gerne für Auskünfte bezüglich Auslegung von Gesetz und Verordnung sowie sonstige Auskünfte zur Verfügung.

 

Gebühren

Für Zulassungen, Entscheidungen, Verfügungen, besondere Dienstleistungen und ausserordentliche Untersuchungen und Prüfungen sowie die gesamte Aufsicht der Finanzmarktaufsicht werden Gebühren und Abgaben gem. Anhang 1 und 2 FMAG erhoben.

Downloads

Suche
  • Seiten
  • Aktuelles
  • Warnungen
  • Dokumente
  • Publikationen
  • Veranstaltungen