Ratingagenturen spielen auf den globalen Wertpapier‐ und Bankenmärkten eine wichtige Rolle. Einerseits dienen Ratings dieser Agenturen Anlegern, Kreditnehmern, Emittenten und Regierungen als Grundlage für Anlage‐ und Finanzentscheidungen, andererseits stützen sich verschiedenste Finanzintermediäre – Banken, Wertpapierfirmen nach dem Bankengesetz oder nach dem Vermögensverwaltungsgesetz, Versicherungen, Rückversicherer, Einrichtungen der betrieblichen Personalvorsorge, Verwalter von Fonds nach dem UCITSG und AIFMG oder zentrale Gegenparteien – bei der Berechnung ihrer gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen oder der Berechnung der Risiken ihres Anlagegeschäfts auf solche Ratings. Damit wirken sich Ratings erheblich auf das Funktionieren der Märkte sowie das Vertrauen von Anlegern und Verbrauchern aus.
Um unabhängige, objektive und qualitativ angemessene Ratingaktivitäten im Einklang mit den Grundsätzen der Integrität, Transparenz, Rechenschaftspflicht und guten Unternehmensführung im EWR sicherzustellen, wurde vom Europäischen Gesetzgeber die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen erlassen.
Sie regelt, dass alle Kreditrating-Agenturen, welche ihren Sitz oder eine Zweigstelle in der Europäischen Union haben, nach dieser Verordnung konzessioniert sein müssen und einer Beaufsichtigung unterworfen sind. Ausnahmebestimmungen sieht die Verordnung für Notenbanken oder Kreditauskunfteien vor. Seit 01. Juli 2011 ist die Gesamtverantwortung der Beaufsichtigung dieser Kreditrating-Agenturen auf die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority), kurz ESMA, übergegangen.
Die Verordnung sieht weiters vor, dass alle Kreditinstitute, Versicherungen und andere beaufsichtigte Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche für regulatorische Zwecke nur noch Ratings von solchen zugelassenen Kreditrating-Agenturen verwenden dürfen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 wurde bereits mehrfach abgeändert, insbesondere durch die Verordnung (EU) Nr. 513/2011 und die Verordnung (EU) Nr. 462/2013.