Anlassbezogene Aufsicht/Meldewesen
Das TVTG sieht ein rein anlassbezogenes Aufsichtssystem vor, das in erster Linie auf die Einhaltung der Registrierungsvoraussetzungen durch die VT-Dienstleister abzielt.
Entsprechend kommt den in Art. 28 TVTG statuierten Meldepflichten besondere Bedeutung zu.
Die jeweiligen Meldeformulare können im e-Service Portal der FMA aufgerufen werden.
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Wegleitung •VT-Dienstleister •TVTG
FMA-Wegleitung 2020/3
Melde- und Anzeigepflichten nach TVTG (0.16 MB)