Anlassbezogene Aufsicht/Meldewesen

Das TVTG sieht ein rein anlassbezogenes Aufsichtssystem vor, das in erster Linie auf die Einhaltung der Registrierungsvoraussetzungen durch die VT-Dienstleister abzielt.

 

Entsprechend kommt den in Art. 28 TVTG statuierten Meldepflichten besondere Bedeutung zu.

 

Die jeweiligen Meldeformulare können im e-Service Portal der FMA aufgerufen werden.

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