Organisation
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Behörde ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Die Organisation, die Aufgaben und die Kompetenzen der FMA sind im Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) geregelt.
Die Oberaufsicht über die FMA wird von der Regierung Liechtensteins ausgeübt. Die Organe der FMA sind der Aufsichtsrat, die Geschäftsleitung und die Revisionsstelle.
Die FMA finanziert sich aus einem Beitrag des Landes, den Aufsichtsabgaben und Gebühren sowie den Erträgen aus der Erbringung von Dienstleistungen.