Reziprozität

Im Rahmen der Umsetzung der Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) vom 15. Dezember 2015, in geltender Fassung, zur Bewertung der grenzüberschreitenden Auswirkungen und der gegenseitigen Anerkennung auf freiwilliger Basis im Bezug auf makroprudenzielle Massnahmen, führt die FMA jährlich eine Analyse der Massnahmen, bei welchen ein Ersuchen um gegenseitige Anerkennung erfolgt ist, durch. In diesem Zusammenhang hat die FMA über die getroffenen Massnahmen Bericht an den ESRB zu erstatten, die sie zur Umsetzung der Empfehlung ergriffen hat, bzw. ihr Nichthandeln hinreichend zu begründen.

 

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Massnahmen und Ausnahmeregelungen, die in Liechtenstein gelten:

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