Im Zuge der Totalrevision des BankG im Rahmen der Neukonzeption des Finanzmarktrechts, welche auch die Schaffung des Wertpapierfirmen- und des Wertpapierdienstleistungsgesetzes sowie des Handelsplatz- und Börsegesetzes umfasst, wird die Produktintervention neu geregelt. Entsprechend der Vorgabe in der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 erhält die FMA die Befugnis, die aufsichtsrechtliche Massnahme der Produktintervention zu treffen. Dazu bedient sich die FMA auf Grundlage von Art. 25 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) des Aufsichtsinstruments der Allgemeinverfügung.
Im Mai 2021 wurde die FMA-RL 2021/3 – Richtlinie IKT-Sicherheit beschlossen und mit 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Aufgrund der (Vorab-) Umsetzung des Digital Operational Resilience Acts (DORA) mit 1. Februar 2025 wurde die IKT-RL mit Beschluss des Aufsichtsrats im Dezember 2024 abgeändert.
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