Spezialgesetzliche Insolvenzrangfolge für Banken in Liechtenstein
Die Insolvenzrangfolge von Verbindlichkeiten spielt bei der Abwicklung von Banken auch ausserhalb der Insolvenz eine wichtige Rolle. Dies, da sich die aufsichtsrechtliche Verlustkaskade etwa bei der Durchführung der Befugnis zur Herabschreibungs- und Umwandlung von Kapitalinstrumenten («WDCCI») oder der Anwendung des bail-in Instruments grundsätzlich an der Insolvenzrangfolge orientiert.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/763 fordert von der Abwicklungsbehörde die Offenlegung von Informationen über die Rangfolge der Bankverbindlichkeiten im nationalen Insolvenzverfahren.
Mit der Veröffentlichung der spezialgesetzlichen Insolvenzrangfolge trägt die FMA zu höherer Rechtssicherheit und Transparenz bei.