Bewilligungen und Zulassungen
Die Erbringung von Finanzdienstleistungen in Liechtenstein ist bewilligungspflichtig. Die FMA ist die zuständige Behörde für die Erteilung und Änderung von Bewilligungen und Zulassungen. Die entsprechenden Informationen finden Sie bei den entsprechenden Finanzintermediärskategorien.