Kapitalpuffer für andere systemrelevante Institute

Adressiertes Risiko

Der Systemrelevante Institute-Puffer – der sowohl den Globale Systemrelevante Institute-Puffer (G-SRI-Puffer) als auch den Andere Systemrelevante Institute-Puffer (A-SRI-Puffer) inkludiert – wird für jene Institute eingesetzt, von denen systemische Risiken auf das Bankensystem ausgehen. Das bedeutet, dass deren Scheitern negative Effekte bzw. Schieflagen bei anderen Banken und Finanzinstituten bewirken und somit zu hohen Kosten für die Realwirtschaft bzw. den Steuerzahler führen können. Das Problem wird potenziell durch Fehlanreize verstärkt, da systemrelevante Institute in Erwartung von Rettungsmassnahmen aufgrund ihrer antizipierten Systemrelevanz übermässig hohe Risiken eingehen können.

 

Vor diesem Hintergrund zielt der A-SRI-Puffer durch die Vorgabe eines zusätzlichen Puffers in hartem Kernkapital (CET1-Kapital) in erster Linie auf eine Reduktion der Ausfallswahrscheinlichkeit von systemrelevanten Instituten ab, gleichzeitig bewirkt er auch eine Kompensation der negativen Effekte einer impliziten staatlichen Garantie. Zudem soll der Puffer das Marktvertrauen in die identifizierten Banken durch höhere Verlustabsorption stärken. Da systemrelevante Banken in der Vergangenheit aufgrund ihrer Ansteckungseffekte auf das Finanzsystem mit höherer Wahrscheinlichkeit im Krisenfall aus Steuergeldern aufgefangen wurden („too big to fail“-Problematik bzw. Moral Hazard), dient der Puffer zur Reduktion der Kosten für die Realwirtschaft im Falle des Scheiterns einer Bank. Demzufolge adressiert der A-SRI-Puffer die Begrenzung systemischer Auswirkungen von Fehlanreizen. Eine Unterschreitung des Puffers hat Ausschüttungsbeschränkungen und die Verpflichtung zur Erstellung eines Kapitalerhaltungsplans zur Folge.

 

Methode und Kalibrierung für den Andere systemrelevante Institute-Puffer (A-SRI-Puffer)

Die FMA ist gemäss Art. 4i und 4k BankG dazu verpflichtet jährlich eine Analyse zur Identifikation der anderen systemrelevanten Institute und zur Höhe des A-SRI-Puffers in Liechtenstein durchzuführen, die Ergebnisse den betreffenden Instituten (A-SRI) und dem ESRB anzuzeigen und zu veröffentlichen.  Identifizierte A-SRI können gemäss Art. 4i BankG mit einem zusätzlichen harten Kernkapitalpuffer von bis zu maximal 3% des Gesamtrisikobetrages – vorbehaltlich der Genehmigung durch den Ständigen Ausschuss der EFTA-Staaten – nach Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) belegt werden.

 

Die Identifikation von A-SRI basiert auf der EBA-Leitlinie (EBA/GL/2014/10) und erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt berechnen die benannten Behörden eine Punktbewertung (sogenannte „Scores“) für alle relevanten Institute, zumindest auf der höchsten Konsolidierungsebene. Die Punktbewertung sollte die Systemrelevanz des relevanten Unternehmens widerspiegeln und schliesst folgende Kernkriterien ein:

 

(a) die Grösse,

(b) die Bedeutung für die Wirtschaft des relevanten Mitgliedstaats und die Erfassung der Ersetzbarkeit/Infrastruktur des Finanzinstituts,

(c) die Komplexität, welche auch die zusätzliche Komplexität aus grenzüberschreitenden Aktivitäten einschliesst, und

(d) die Verflechtungen des Instituts mit dem Finanzsystem.

 

Alle Kriterien werden gleich stark mit einem Gewicht von 25% gewichtet. Die Systemrelevanz eines Institutes im Finanzplatz ergibt sich aus dem Verhältnis des Institutes zu den anderen Instituten im Liechtensteiner Bankensystem. Banken werden als systemrelevant eingestuft, wenn sie ein hohes Mass des gewichteten Mittels dieser Kennzahlen aufweisen. Die FMA verwendet den vorgegebenen Grenzwert von 350 Basispunkten für die Bestimmung eines Institutes als A-SRI. Im zweiten Schritt kann eine aufsichtliche Bewertung durch die nationalen Behörden erfolgen, in der gegebenenfalls zusätzliche optionale Indikatoren zur Beurteilung der Systemrelevanz herangezogen werden, um die Ergebnisse aus dem ersten Schritt im Detail zu fundieren.

 

Die FMA definiert auf Basis der errechneten Gesamtpunkte für die Identifikation von A-SRI drei Systemrelevanz-Kategorien, die in weiterer Folge für die Höhe des A-SRI-Puffers relevant sind (Tabelle 1). Die Aufteilung der A-SRI in verschiedene Kategorien ermöglicht eine Unterscheidung der Institute je nach Grad der Systemrelevanz abhängig von den errechneten Gesamtpunkten. Die Systemrelevanzkategorien erlauben daher die Festsetzung von unterschiedlichen A-SRI-Pufferhöhen, wobei jedes A-SRI einen A-SRI-Puffer von mindestens 1% des Gesamtrisikobetrags vorzuhalten hat. Der Schwellenwert für die Kategorie 1 („sehr grosse Systemrelevanz“) wurde in Anlehnung an die Aufsichtspraxis in anderen Ländern festgelegt.

  • Tabelle 1: Kategorien der Systemrelevanz und kalibrierte A-SRI-Pufferquoten
Gesamtpunkte Kategorie A-SRI-Pufferhöhe in % des Gesamtrisikobetrags
0 – 349 Keine Systemrelevanz -
350 – 674 Kategorie 3 – erhebliche Systemrelevanz 1.0%
675 – 999 Kategorie 2 – grosse Systemrelevanz 1.5%
≥ 1000 Kategorie 1 – sehr grosse Systemrelevanz 2.0%

 

Massnahme

In Liechtenstein hat die FMA folgende drei Institute gemäss ihren Gesamtpunkten auf Basis der EBA-Leitlinie als A-SRI identifiziert: LGT Bank AG, Liechtensteinische Bank AG und VP Bank AG. Die Höhe des A-SRI-Puffers beträgt 2% des Gesamtrisikobetrags sowohl auf konsolidierter als auch auf Einzelinstitutsbasis. Gemäss der EBA-Leitlinie werden alle Institute mit einem Punktwert über 350 als systemrelevant eingestuft, da sie aufgrund der Kriterien Grösse, Bedeutung für die liechtensteinische Wirtschaft, grenzüberschreitende Tätigkeiten sowie Verflechtung mit dem Finanzsystem einen wesentlichen Einflussfaktor auf die Stabilität des Finanzsystems in Liechtenstein und daher im Falle eines allfälligen Scheiterns ein wesentliches Risiko für das Finanz- und Wirtschaftssystem in Liechtenstein darstellen.

 

  • Tabelle 2: Identifikation der A-SRI auf konsolidierter Ebene

Bankengruppe

Gesamtscore

A-SRI-Puffer in Prozent des Gesamtrisikobetrags

LGT Bank Gruppe

5’738

2%

Liechtensteinische Landesbank Gruppe

2’567

2%

VP Bank Gruppe

1’069

2%

 

  • Tabelle 3: Identifikation der A-SRI auf Einzelinstitutsebene

Bank

Gesamtscore

A-SRI-Puffer in Prozent des Gesamtrisikobetrags

LGT Bank AG

5’908

2%

Liechtensteinische Landesbank AG

2’188

2%

VP Bank Gruppe

1’152

2%

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