Patentanwälte und Patentanwaltsgesellschaften

Der FMA obliegt das Ausschreiben der verschiedenen Prüfungen, die Zulassung zu den Prüfungen, das Ausstellen der Diplome, die Erteilung, Änderung und Löschung von Bewilligungen, das Ausstellen von Bestätigungen, das Führen des Registers der Bewilligungsträger sowie die Beantwortung von Anfragen.

 

Weiters arbeitet die FMA mit in- und ausländischen Stellen (Behörden, Staatsanwaltschaft, Gerichte) zusammen und stellt durch Missbrauchsbekämpfung einen Schutz für Kunden sicher.

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