Billigung

Es kommt vor, dass Emittenten von Wertpapierprospekten in ihren Marketingaktivitäten den Anschein erwecken, Wertpapierprospekte resp. ihre Produkte würden von der Finanzmarktaufsicht bewilligt und beaufsichtigt. Die FMA stellt nachfolgend den Umfang ihrer Tätigkeit in Bezug auf Wertpapierprospekte dar.

  • Was ist ein Wertpapierprospekt, was enthält er für Angaben und was bezweckt er?

  • Was ist die rechtliche Anforderung, damit ein Wertpapierprospekt gültig ist?

  • Was ist unter „Billigung“ zu verstehen? Was prüft die FMA? Gemäss welcher gesetzlichen Grundlage?

  • Was tut die FMA nicht?

  • Wieso ist die Billigung zeitlich begrenzt?

  • Wo liegen die Risiken und wo kann man sich über diese informieren?

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