Zulassung

Wertpapierfirmen benötigen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine Zulassung der FMA.

 

Der Zulassungsantrag ist schriftlich, in deutscher Sprache und die damit einzureichenden Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache im Original bei der FMA einzureichen. Die FMA kann im begründeten Einzelfall auch eine andere Sprache zulassen (Art. 6 Abs. 3 WPFG). Zulassungsanträge können in physischer oder elektronischer Ausführung bei der FMA eingereicht werden.

 

 

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