Häufig gestellte Fragen (FAQs)

eID.li - erster Registrierungsschritt

  • Weshalb wird eID.li für die Registrierung und Anmeldung am e-Service Portal benötigt?

    Aus Sicherheitsgründen hat sich die FMA entschieden die elektronische Identifikationslösung der Landesverwaltung zu verwenden. Die eindeutige Identifikation durch die eID.li (vgl. Art. 22 E-GovG) ermöglicht die Abgabe von Willenserklärungen und Mitteilungen. Willenserklärungen und Mitteilungen sind abgegeben, sobald sie im Anschluss an die vollständige Eingabe gemäss der Benutzerführung (z.B. durch Drücken der OK-, Senden-, Weiterleiten- oder Übermitteln-Taste) übermittelt werden (vgl. Art. 23 lit. b E-GovG). 

     

    Es liegt in der Verantwortung der Benutzer, sich für die eID.li als Authentifizierungsmittel zu registrieren.

    Mehr Informationen zum Bezug und zum Einsatz von der eID.li finden Sie auf der Website der Landesverwaltung.

  • Kann ich mich für die eID.li registrieren ohne physisch zum Ausländer- und Passamt zu müssen?

    Dies ist grundsätzlich über die Video-Identifikation möglich. Sobald der Dienst verfügbar ist, können Sie ihn unter folgendem Link aufrufen: 

     

    Video-Identifikation 

  • Wie erfolgt die Beschaffung der eID.li und an wen kann ich mich bei Fragen wenden?

    Sollten Sie noch nicht über eine eID.li verfügen, ist es erforderlich beim Liechtensteinischen Ausländer- und Passamt in Vaduz persönlich vorzusprechen und eine Registrierung durchzuführen. Der Vorgang ist mit der Ausstellung einer Identitätskarte vergleichbar.

     

    Mehr Informationen zum Bezug und zum Einsatz von der eID.li finden Sie auf der Website der Landesverwaltung.

     

    Fragen und Antworten zur eID.li auf der Website der Landesverwaltung.

     

    Bei Problemen mit der eID.li oder der eiD.li-App unterstützt Sie der Helpdesk der Liechtensteinischen Landesverwaltung von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 08.00 bis 18.00 Uhr.
    Telefon: +423 236 64 65
    Mail: helpdesk@eid.li

  • Wie lange kann lilog noch für die Anmeldung am e-Service Portal der FMA genutzt werden?

    lilog wird durch die eID.li abgelöst. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der Landesverwaltung.

  • Ich möchte mich sowohl als Superuser für die Benutzerverwaltung als auch als Standarduser für das Meldewesen mit Berechtigung zum Erfassen und/oder Einreichen von Meldungen registrieren. Benötige ich dafür mehrere eID.li Benutzer?

    Sie benötigen nur einen eID.li Benutzer. Für jede natürliche Person kann auschliesslich ein einziger persönlicher eID.li Benutzer beim Ausländer- und Passamt beantragt werden. Dieser eID.li Zugang kann für beliebig viele Benutzer (egal welcher Art) im e-Service Portal verwendet werden.

  • Wer benötigt die eID.li?

    Jeder Benutzer des e-Service Portals benötigt unabhängig von seinen Berechtigungen (Superuser, Erfasser und Einreicher) eine eID.li, um sich im e-Service Portal der FMA registrieren und einloggen zu können.

  • Weshalb sollte ich meinen eID.li Zugang keinesfalls an meine Arbeitskollegen weitergeben und sicher aufbewahren?

    Die elektronische Identität wird vom Ausländer- und Passamt ausgestellt und ist vergleichbar mit einer Identitätskarte oder einem Pass. Der Inhaber der elektronischen Identität hat Zugriff auf vertrauliche Informationen und Dienstleistungen der Liechtensteinischen Landesverwaltung (u.a. Strafregister- und Grundbuchauszug). Um Missbrauch zu vermeiden, geben Sie Ihre Zugangsdaten keinesfalls weiter und bewahren Sie diese sicher auf. Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen der eID.li finden Sie hier.

  • Wo muss ich mich melden wenn mein lilog oder eID.li-Account nicht mehr funktioniert?

    Wenden Sie sich bitte an den Helpdesk für die eID.li unter

     

    Helpdesk - eID.li

e-Service Portal - zweiter Registrierungsschritt

  • Was tun, wenn die Anmeldung mit der eID.li nicht funktioniert?

    Nachdem Sie den «Code» im Login-Portal eingegeben haben, werden Sie in der eID.li-App auf Ihrem Smartphone nochmals aufgefordert die Anmeldung zu bestätigen. Erst nach der erneuten Eingabe Ihres Passworts in der eID.li-App wird der Anmeldeprozess fortgesetzt. Sollte die Anmeldung weiterhin nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk für die eID.li unter

     

    Digitale Identität eID.li

  • Ich möchte mich als Superuser für mehrere Finanzintermediäre registrieren. Nachdem ich den ersten Superuser-Antrag gestellt habe, wird die Seite mit dem Titel "Registrierung abgeschlossen" angezeigt, wo ich keine Möglichkeit sehe weitere Registrierungsanträge zu stellen. Wie gehe ich weiter vor?

    Die FMA bearbeitet gerade Ihren ersten Superuser-Registrierungsantrag. Sobald Ihr Superuser von der FMA freigeschaltet wurde, werden Sie per E-Mail informiert. Anschliessend können Sie sich im Portal einloggen und auf den Tab "Mein Profil" klicken. Dort klicken Sie auf den Link "Registrierung als Superuser für weiteren Finanzintermediär". Anschliessend öffnet sich das Superuser-Registrierungsformular. Befolgen Sie die weiteren Schritte bitte wie im Formular beschrieben. Dieser Ablauf kann nun beliebig oft - ohne weitere Wartezeiten - wiederholt werden.

  • Wie kann ich einen Superuser-Registrierungsantrag stellen, wenn ich bereits als Einreicher und/oder Erfasser registriert bin?

    Klicken Sie im e-Service Portal nach dem Login auf den Tab "Mein Profil". Dort klicken Sie auf den Link "Registrierung als Superuser für weiteren Finanzintermediär". Anschliessend öffnet sich das Superuser-Registrierungsformular. Befolgen Sie die weiteren Schritte bitte wie im Formular beschrieben. Nach der Genehmigung durch die FMA wird der Tab "Administration" mit der Benutzerverwaltung für Sie freigeschaltet.

  • Was ist ein e-Service Superuser und über welche Berechtigungen verfügt er?

    Der Finanzintermediär bezeichnet gegenüber der FMA eine Person mit beschränkten Administratorenrechten (insbesondere Benutzeradministration) für die FMA e-Services (Superuser). Der Superuser ist verantwortlicher Ansprechpartner für die FMA in sämtlichen Belangen der FMA e-Services Benutzeradministration beim jeweiligen Finanzintermediär. Der Superuser vergibt und verwaltet weitere Berechtigungen für den Zugang zu den e-Services. Für alle Benutzer sind Anrede, Vorname, Name sowie E-Mail-Adresse zu melden und auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Finanzintermediär und auch einzelne Benutzer der e-Service Plattform der FMA können bei Verdacht auf Missbrauch vom Zugang zu den FMA e-Services ausgeschlossen werden.

     

    Superuser haben jederzeit die Möglichkeit, sämtliche Benutzerkonten ihres Finanzintermediärs zu deaktivieren.

  • Hat der Registrierungsschlüssel, der in der Registrierungseinladung für Standarduser (Einreicher und Erfasser) enthalten ist, ein Ablaufdatum?

    Der Registrierungsschlüssel, welcher in der Registrierungseinladung des Superusers an designierte neue Benutzer versendet wird, ist gültig bis die Registrierung durchgeführt wurde oder der Superuser die Registrierungseinladung im System aktiv löscht.

  • Ich konnte die Registrierung im e-Service Portal nicht erfolgreich abschliessen. An wen kann ich mich damit wenden?

    Versuchen Sie das Problem bitte zuerst mit der Anleitung für die e-Service Benutzerverwaltung zu lösen. Falls dadurch das Problem nicht lösbar war, stehen wir Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Fachliche Fragen zum Registrierungsprozess sowie allgemeine Fragen richten Sie bitte an den jeweiligen Fachbereich:

    Bei technischen Fragen zu der Meldeplattform kontaktieren Sie bitte die IT-Abteilung per E-Mail:

  • Wie kann ich mich auf e-Service als Einreicher oder Erfasser registrieren?

    Ein registrierter Superuser muss Ihnen eine Registrierungseinladung mit einem enthaltenen Registrierungslink zusenden. Klicken Sie auf den enthaltenen Link und folgen Sie den Anweisungen.

  • Was muss ich machen, wenn eine Meldung für einen anderen Finanzintermediär, für den ich noch nicht registriert bin, bearbeitet werden muss?

    Sie müssen sich für den weiteren Finanzintermediär erneut registrieren. Die Registrierung eines Meldewesen-Benutzer direkt durch die FMA Liechtenstein ist nicht möglich. 
    Weitere Informationen zur Benutzerverwaltung und der Vorgehensweise finden Sie in der Anleitung für die e-Service Benutzerverwaltung

  • Was soll ich tun, wenn ich keine Eingangsbestätigung für einen Registrierungsantrag erhalten habe?

    Bitte überprüfen Sie ob Sie die korrekte E-Mail-Adresse eingetragen haben oder wenden Sie sich an den Support: e-service@fma-li.li

  • Erhalte ich eine Benachrichtigung, sobald mein Superuserzugang freigeschaltet ist?

    Sobald Ihr Superuserzugang freigeschalten wurde, werden Sie vom System via E-Mail informiert.

  • Wo finde ich die für mich zuständigen Superuser, wenn ich zu einem von ihnen Kontakt aufnehmen möchte?

    Unter dem Navigationsunkt Mein Profil werden im Tab Kontakte alle Benutzer mit Superuser-Rollen (SU) des aktiven Finanzintermediärs für die Module mit ihrer Telefonnummer und E-Mailadresse aufgelistet. Wenden Sie sich an einen der genannten Superuser beispielsweise, um weitere Standarduser-Rollen zu beantragen.

  • Was kann ich tun, wenn ich bei der Registrierung auf die Schaltfläche "Registrieren" klicke und das gleiche Fenster erneut angezeigt wird?

    Dieses Verhalten ist uns bekannt und tritt selten auf. Gemäss unserer Techniker liegt es an der Konfiguration des Computers oder des Netzwerks in welchem der Computer betrieben wird. Bitte versuchen Sie es auf Ihrem privaten Computer erneut. Falls das selbe Problem auftritt, wenden Sie sich an unseren Support: e-service@fma-li.li

  • Was kann ich tun wenn beim Öffnen des Registrierungsformulars der Fehler "PEID-Validierung fehlgeschlagen" angezeigt wird?

    Dieses Verhalten ist uns bekannt und tritt selten auf. Gemäss unserer Techniker liegt es an der Konfiguration des Computers oder des Netzwerks in welchem der Computer betrieben wird. Bitte versuchen Sie es auf Ihrem privaten Computer erneut. Falls das selbe Problem auftritt, wenden Sie sich an unseren Support: e-service@fma-li.li

Benutzeradministration

  • Wie kann der Superuser für einen Finanzintermediär an einen anderen Mitarbeitenden übergeben werden?

    Damit Sie als Superuser im e-Service Portal für den gewünschten Finanzintermediär tätig werden können, müssen Sie sich als Superuser registrieren. Grundvoraussetzung für die Registrierung ist eine gültige eID.li zur Authentifizierung.

     

    Informationen zur Registrierung als Superuser und zur Benutzerverwaltung finden Sie auf der FMA-Webseite unter dem Navigationspunkt e-Service oder in der Anleitung e-Service Benutzerverwaltung

    Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung, können Sie die Superuserberechtigung von Ihrem Vorgänger in der Benutzerverwaltung des Finanzintermediär deaktivieren.

  • Ich bin Superuser und habe keinen Zugriff auf den Bereich „Meldewesen“ des Portals. Wie kann ich mich dafür berechtigen?

    Sie haben sich als Superuser registriert. Der Superuser ist grundsätzlich nur für die Benutzerverwaltung zuständig. Wenn der Superuser darüber hinaus Aufgaben im Meldewesen wahrnimmt, muss er sich selbst dafür als Erfasser und/oder Einreicher berechtigen. Siehe auch Anleitung zur e-Service Benutzerverwaltung – Kapitel Navigation.

  • Wie kann ich als Superuser einen Benutzer löschen?

    Als Superuser können Sie den Benutzer über die Benutzerverwaltung deaktivieren. Details hierzu finden Sie in der Anleitung für die e-Service Benutzerverwaltung:

  • Was ist ein Meldewesen-Drittmelder, welche Benutzerrechte hat er und wie wird er verwaltet?

    Als Drittmelder gilt eine natürliche Person, welche selbst oder im Auftrag einer juristischen Person handelt und die Meldepflicht für einen meldepflichtigen Finanzintermediär übernimmt. Für die Übernahme der Meldungspflicht muss der Drittmelder vom Superuser des meldepflichtigen Finanzintermediärs eine Registrierungseinladung erhalten und annehmen. Als Superuser navigieren Sie hierzu auf „Administration > Benutzerverwaltung“ und klicken auf „neuen Benutzer anlegen“. Dort tragen Sie die Daten des Drittmelders ein und versenden die Registrierungseinladung. Mit diesem Schritt werden weitreichende Kompetenzen (weitere Informationen: FMA-Mitteilung 2015/1; Punkt 7) übertragen.

     

    Der Drittmelder erhält Zugang zu allen offenen und archivierten Meldungen des meldepflichtigen Finanzintermediäres, eine granulare Zugriffsberechtigung für einzelne Meldungen ist nicht möglich. Der Superuser des meldepflichtigen Finanzintermediär ist verantwortlich dafür, den Benutzer des Drittmelders genauso wie die des Unternehmens zu verwalten und gegebenenfalls zu deaktivieren.

  • Was ist ein Superuser-Drittmelder, welche Benutzerrechte hat er und wie wird er verwaltet?

    Der Drittmelder kann auch die Rolle eines Superusers und damit die Verantwortung über die gesamte Benutzerverwaltung des meldepflichtigen Finanzintermediärs übernehmen. Für die Übernahme der Benutzerverwaltung ist ein Superuser-Registrierungsantrag erforderlich, der von einer oder mehreren im Handelsregister genannten Zeichnungsberechtigen des meldepflichtigen Finanzintermediärs unterschrieben wird und bei der FMA eingereicht wird. Mit diesem Schritt werden weitreichende Kompetenzen (weitere Informationen: FMA-Mitteilung 2015/1; Punkt 7) übertragen.

     

    Ein weiterer Superuser und/oder die Zeichnungsberechtigten des meldepflichtigen Finanzintermediärs sind dafür verantwortlich, die Superuserberechtigung des Drittmelders – falls erforderlich – zu deaktivieren oder die FMA zu beauftragen, den Benutzer zu deaktivieren.

  • Ich habe noch Zugriffsberechtigungen für einen Finanzintermediär für den ich nicht mehr arbeite. An wen kann ich mich damit wenden?

    Informieren Sie bitte umgehend ihren früheren Arbeitgeber, dass ihre Zugriffsberechtigungen im Zuge des Austritts nicht entfernt wurden. Im Idealfall wenden Sie sich direkt an einen Superuser des betroffenen Arbeitsgebers, da er die erforderlichen Änderungen in der Zugriffsverwaltung direkt vornehmen kann.

  • Der im e-Service Portal in meinem Profil genannte Hauptarbeitgeber stimmt nicht mit meinem tatsächlichen Hauptarbeitgeber überein. An wen kann ich mich damit wenden?

    Informieren Sie bitte den zuständigen Fachbereich über den abweichenden Hauptarbeitgeber:

  • An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Namen im e-Service Portal ändern will?

    Der in e-Service angezeigte Name stammt aus Ihrer eID.li. In diesem Fall können Sie sich an das Ausländer- und Passamt wenden.

Meldewesen

  • Wieso werden dieselben E-Mail-Benachrichtigungen vom e-Service mehrfach zugestellt?

    Die Newsmitteilungen, welche auch auf der Startseite des Portals angezeigt werden, versendet die FMA in machen Fällen zusätzlich per E-Mail. Die Newsmitteilung wird an alle registrierten Benutzer versendet. Zusätzlich wird die Newsmitteilung an die unter "Administration > Einstellungen" angegebenen E-Mailadressen versendet, damit eine Stellvertretung sichergestellt werden kann. 

     

    Es empfiehlt sich bei „Globale E-Mail Adresse“ (z.B.: info@...) und bei „Meldewesen E-Mail Adresse“ (z.B.: meldewesen@...) mit unpersönlichen E-Mail Adressen zu arbeiten. Falls der Superuser oder die zuständigen Personen abwesend sind, erhalten diese E-Mail Adressen die Benachrichtigungen zu den pendenten Meldungen und andere Ankündigungen zum e-Service Portal. 

     

    Falls ein Superuser beispielsweise statt einer unpersönlichen E-Mail Adresse seine Persönliche hierfür verwendet, erhält er die Newsmitteilung bis zu zweimal zusätzlich. Falls der Superuser für mehrere Finanzintermediäre das Meldewesen verwaltet, multipliziert sich damit auch der Empfang der Newsmitteilung. 

  • Ich habe ein Online-Formular teilweise befüllt und habe es nicht vor dem Session-Timeout gespeichert. Nun sind die eingegebenen Daten nicht mehr vorhanden. Wie kann ich das verhindern?

    Wenn Sie eine Meldung in einem Online-Formular bearbeiten, wird jeweils nach Ihrem letzten Klick oder Tastaturanschlag ein Countdown von 30 Minuten gestartet. Der Countdown wird in der oberen rechten Ecke des Formulars angezeigt. Nach dem Ablauf des Countdowns werden Sie aus Sicherheitsgründen automatisch ausgeloggt. Damit es nicht zu einem Datenverlust kommt, sollten Sie im Formular bei einer längeren Unterbrechung der Formularbearbeitung auf „Zwischenspeichern“ klicken.

  • Ich konnte eine Meldung im e-Service Portal nicht erfolgreich bearbeiten bzw. abschliessen. An wen kann ich mich damit wenden?

    Versuchen Sie das Problem bitte zuerst mit der Anleitung e-Service Module - Kapitel Meldewesen zu lösen. Falls dadurch das Problem nicht lösbar war, stehen wir Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Fachliche Fragen zum Inhalt einer Meldung richten Sie bitte direkt an die für Ihr Unternehmen zuständige Aufsichtsansprechperson. Fragen zum Registrierungs-, Beantragungs- und Meldeprozess sowie allgemeine Fragen zu Meldeformaten richten Sie bitte an den jeweiligen e-Service Ansprechpartner des Fachbereichs.

  • Ich möchte eine Meldung, die sich im Status "Bereit zur Einreichung" befindet, einreichen. Das Symbol "Einreichen" wird aber ausgegraut dargestellt und kann nicht ausgeführt werden. Was ist zu tun?

    Sie arbeiten in der Rolle eines Erfassers. Somit fehlt Ihnen die Berechtigung der Rolle "Einreicher", um eine Meldung einreichen zu können. Bitte wenden Sie sich an den Superuser Ihres Finanzintermediäres, um Ihre Benutzerrechte anzupassen. Siehe auch:

    Das Einreichen einer Meldung unterstützt das 4-Augen-Prinzip durch die Möglichkeit die Rollen „Erfasser“ und „Einreicher“ zu trennen. Nachdem ein Erfasser die Meldungsdaten erfasst hat und das Formular mit „Speichern & Schliessen“ erfolgreich validiert wurde, kann der Erfasser die Meldung mit der Aktion  in den Status „Bereit zur Einreichung“ versetzen.

     

    Sobald eine Meldung im Status „Bereit zur Einreichung“ ist, wird für den Einreicher die Aktion (Einreichen) aktiviert, sodass er die Meldung direkt einreichen kann. Der Einreicher hat auch die Möglichkeit die Meldung über (Bearbeiten) erneut zu öffnen, um die Eingaben des Erfassers zu überprüfen. In diesem Fall fällt der Status der Meldung zurück in „In Bearbeitung“. 

  • Ich erhalte eine Fehlermeldung, wenn ich eine kürzlich eingereichte Meldung als PDF öffnen oder lokal speichern möchte. Was ist zu tun?

    Falls das PDF noch nicht verfügbar ist, wird die Fehlermeldung „AFS_Forumulat.pdf konnte nicht heruntergeladen werden“ angezeigt. Bitte warten Sie ein bis zwei Minuten und versuchen Sie es erneut. Falls der Fehler weiterhin besteht, wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner Ihres Fachbereiches.

  • Ich habe einen Stornierungsantrag für eine Meldung erstellt. Wo kann ich diesen einsehen?

    Direkt nachdem Sie den Stornierungsantrag über das e-Service Portal an uns gesendet haben, können Sie auf der Abschlussseite des Formulars ein PDF der amtssignierten Eingangsbestätigung des Stornierungsantrages lokal speichern. Nach dem Absenden des Stornierungsantrages erhalten Sie die amtssignierte Eingangsbestätigung zusätzlich per E-Mail.

     

    Im Portal wird der Stornierungsantrag erst nach der Genehmigung Ihrer Meldewesen Ansprechperson im Meldungsarchiv in den Metadaten zur betreffenden Meldung im Status „Storniert“ angezeigt.

  • Wie erhalte ich eine Übersicht der ausständigen Meldungen bei denen die Einreichefrist bald abläuft?

    Klicken Sie im Navigationsmenü auf Meldewesen > offene Meldungen. Anschliessend klicken Sie auf die Tabellenüberschrift „Einreichefrist“, um die pendenten Meldungen nach der verbleibenden Einreichefrist zu sortieren.

  • Wie kann ich eine Meldung im amtssignierten PDF-Format lokal abspeichern?

    Alle eingereichten und stornierten Meldungen werden im Meldungsarchiv angezeigt. Klicken Sie im Navigationsmenü auf Meldewesen >Meldungsarchiv. Anschliessend klicken Sie auf die Tabellenüberschriften, um die archivierten Meldungen nach dem gewünschten Thema zu sortieren.

     

    Klicken Sie auf die archivierte Meldung auf "Anzeigen", um die Formularansicht des Portals zu öffnen. In dieser Ansicht ist die amtssignierte PDF Ansicht aller Formulare, die zu der Meldung gehören, abrufbar. Öffnen Sie nun die entsprechende PDF-Datei, um diese lokal zu speichern.

  • Ich kann die amtssignierte PDF Datei von Meldungen, Stornierungs- und Registrierungsanträgen nicht lokal speichern, weil dies die Sicherheitspolitik meines Arbeitgebers nicht erlaubt.

    In manchen Fällen erlaubt die Sicherheitspolitik des Arbeitgebers den Zugang zum Internet nur aus einer gekapselten 'Sandbox' heraus, der kein Zugriff auf die interne Umgebung erlaubt.

     

    Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an den IT-Support Ihres Arbeitgebers.

  • Wo kann ich die E-Mail Benachrichtigungen konfigurieren, welche für das Meldewesen von e-Service an mich gesendet werden?

    Sie können unter «Mein Profil» im Reiter «Benachrichtigungen» die persönlichen E-Mail Benachrichtigungen für das Meldewesen konfigurieren.

  • Was muss ich machen, wenn ich eine Meldung bereits eingereicht habe und erneut zur Einreichung aufgefordert werde?

    Bitte überprüfen Sie, ob die Meldung tatsächlich im Status "Eingereicht" befindet. Zur Einreichung müssen Sie manuell den Status der Meldung ändern über den Button "Bereit zum Einreichen". Danach wechselt die Meldung in den Status "Bereit zur Einreichung". Daraufhin betätigen Sie den neuen Button "Meldung einreichen". Der Status der Meldung wechselt dann in den Status "Eingereicht".

  • Wo kann ich die den Jahresabschluss unseres AIFM einreichen?

    Die AIFM Meldung ist eine anlassbezogene Meldung. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

Antragswesen

  • Wie funktioniert das Antragswesen?

    • Über das e-Service Modul Antragswesen können Sie Anträge erstellen und einreichen.
    • Die verfügbaren Antragsformulare werden den registrierten Benutzern im e-Service Portal angezeigt.
    • Im Kapitel Antragswesen der Anleitung e-Service Module finden Sie weiterführende Informationen wie die Antragsformulare aufgerufen und bearbeitet werden können.
  • Wieso wird mir das Modul Antragswesen oder Meldewesen nicht in der Navigation des e-Service Portals angezeigt?

    • Es werden nur die Module eingeblendet, für die Sie registriert sind. Ihre aktuellen Zugriffsberechtigungen werden auf der Startseite in der Aktionsbox und in Ihrem Profil im Tab Benutzerrollen angezeigt.
    • Falls Sie selbst Superuser sind, können Sie sich selbst über die Benutzerverwaltung für weitere Module berechtigen. Falls dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich an einen Superuser des gewünschten Finanzintermediärs. Unter dem Navigationsunkt Mein Profil werden im Tab Kontakte alle Benutzer mit Superuser-Rollen (SU) des aktiven Finanzintermediärs für die Module mit ihrer Telefonnummer und E-Mailadresse aufgelistet.
  • Ich kann den Antrag nicht finden und Links die zu dem Antrag führen nicht öffnen. Was ist zu tun?

    • Sie haben noch keine Zugriffsberechtigung auf den Antrag. Wenden Sie sich an einen Benutzer, der Zugriff auf den Antrag hat. Falls dieser die Funktion Antragsverantwortlicher oder Stellvertreter auf dem Antrag besitzt, kann er ihnen Zugriff auf den Antrag erteilen, sofern Sie bereits für das Modul Antragswesen registriert sind.
    • Weiterführende Informationen finden Sie im Kapitel Zugriffsberechtigungen auf den Antrag verwalten in der Anleitung e-Service Module.
  • Ich möchte einen Antrag, der sich im Status "Bereit zur Einreichung" oder "In Korrektur" befindet, einreichen. Das Symbol "Einreichen" wird aber ausgegraut dargestellt und kann nicht ausgeführt werden. Was ist zu tun?

    • Sie arbeiten in der Funktion eines Antragserfassers auf dem Antrag. Somit fehlt Ihnen die Berechtigung, um den Antrag einreichen zu können. Weiters können Sie keine Anträge löschen oder zurückziehen und keine Zugriffsberechtigten hinzufügen. Sie können im Antragsdetail in der Aktionsbox den Tab Berechtigungen aufrufen, um Benutzer mit der Funktion Antragsverantwortlicher oder Stellvertreter zu identifizieren. Diese Benutzer können den Antrag einreichen und die Zugriffsberechtigungen auf den Antrag verwalten.
  • Wie werden die Zugriffsberechtigungen auf einen Antrag verwaltet?

    • Die Zugriffsberechtigungen auf einen Antrag werden durch die Zuweisung von Funktionen vergeben. FI-Benutzer können im Portal nur Anträge sehen für die sie eine Funktion zugewiesen bekommen haben. Die Funktionen Antragsverantwortlicher und Stellvertreter können die Zugriffsfunktionen verwalten sowie Anträge einreichen, zurückziehen und löschen. Demgegenüber können FI-Benutzer mit der Funktion Antragserfasser den Antrag lediglich einsehen, lesen und bearbeiten.
    • Weiterführende Informationen finden Sie im Kapitel Zugriffsberechtigungen auf den Antrag verwalten in der Anleitung e-Service Module.
  • Wer verwaltet die Zugriffsberechtigungen auf den Antrag?

    • Die Zugriffsfunktionen werden initial bei der Erstellung des Antrages vergeben. Anschliessend können FI-Benutzer mit den Funktionen Antragsverantwortlicher und Stellvertreter die Zugriffsberechtigungen auf den Antrag über das Antragsdetail im Tab „Berechtigungen“ der Aktionsbox verwalten. Antragserfasser können die Zugriffsberechtigungen auf den Antrag lediglich einsehen.
    • Weiterführende Informationen finden Sie im Kapitel Zugriffsberechtigungen auf den Antrag verwalten in der Anleitung e-Service Module.
  • Bei der Verwaltung von Zugriffsberechtigungen auf einen Antrag, können die Benutzer über eine Auswahlliste hinzugefügt werden. Der Benutzer, den ich suche, wird aber nur für die Funktion Antragserfasser vorgeschlagen. Wie kann ich Ihn für die Funktion Antragsverantwortlicher oder Stellvertreter berechtigen?

    • In der Auswahlliste für Antragsverantwortlicher und Stellvertreter stehen die für den aktiven FI registrierten FI-Benutzer mit den Antragswesen Rollen Superuser und Erfasser & Einreicher zur Auswahl, weil diese Funktionen über erweiterte Zugriffsberechtigungen verfügen. Dies soll unter anderem die Umsetzung eines 4-Augen Prinzips für den FI ermöglichen. In der Auswahlliste für Antragserfasser können alle FI Benutzer mit Antragswesen-Rollen ausgewählt werden.
    • Sollte der gesuchte Benutzer auch in der Auswahlliste für Antragserfasser nicht angeführt sein, hat er noch keine Antragswesen-Zugriffsberechtigung. Die Antragswesen-Zugriffsberechtigung wird vom Superuser ihres Finanzintermediärs verwaltet.
    • Weiterführende Informationen finden Sie im Kapitel Registrierung und Zugriffsberechtigung in der Anleitung e-Service Module.
  • Ich möchte einen Antrag für die Bewilligung einer neuer Firma erstellen. Gemäss FMA-Website ist dieser Bewilligungsantrag bereits im Antragswesen verfügbar. Wie gehe ich vor?

    Wenn Sie eine Bewilligung für eine neue Firma bei der FMA beantragen möchten und dieser Antrag bereits im Antragswesen umgesetzt ist, ist es erforderlich sich zuerst im e-Service Portal als Superuser-Antragswesen für diese neue Firma zu registrieren. Nach dem Sie die Zugriffsgenehmigung erhalten haben, können Sie den Antrag erstellen.

     

    Weiterführende Informationen finden Sie im Kapitel Antragswesen unter

Transaktionsmeldungen (MiFID II)

  • Welches Legitimationsmittel muss im Falle der Delegation der Meldepflicht verwendet werden?

    Bei der Meldungseinreichung muss ab dem 15.06.2018 statt des LEI-Codes der ausführenden Entität der LEI-Code der sendenden Entität übergeben werden. Dieser LEI-Code muss auch im genutzten Legitimationsmittel (Zertifikat) hinterlegt und als SubmittingParty in jeder Transaktion des Berichtes angegeben sein. Siehe auch Kap. 4.1 der FMA-Wegleitung 2017/19.

  • Wie beeinflussen einzelne Meldungskonstellationen hinsichtlich ausführender Einrichtung und Delegation der Meldepflicht die Verwendung oder Weiterleitung der Legitimationsmittel (Zertifikat)?

    Die Weiterleitung des Legitimationsmittels ist ab dem 15.06.2018 nicht mehr erforderlich, da jede sendende Entität (submitting entity) mit ihrem eigenen Legitimationsmittel delegierte Meldungen einreichen kann.

  • Warum brauche ich ein Legitimationsmittel (Zertifikat) und wie ist dieses aufgebaut?

    Um eine möglichst sichere Einreichung der Transaktions-Reports sicherzustellen, wurde eine auf Zertifikaten basiere Übermittlung eingerichtet. Die Übermittlung ist somit verschlüsselt. Sie erhalten einen öffentlichen und einen privaten Schlüssel. Die genaue Handhabung der Schlüssel entnehmen Sie der FMA-Wegleitung 2019/17, welche Sie hier beziehen können.

  • Wie kann ich ein Legitimationsmittel (Zertifikat) beantragen und sodann installieren?

    Über das e-Service Portal der FMA können Sie ein gültiges Zertifikat beantragen, welches Sie sodann für die Einreichung der notwendigen Daten benötigen. Nach der Beantragung erhalten Sie ein Zertifikat, welches Sie gemäss der FMA-Wegleitung 2019/17 installieren müssen. 

  • Wie kann ich ein ausgegebenes Legitimationsmittel (Zertifikat) zurückziehen?

    Über das e-Service Portal der FMA können Sie Ihre Zertifikate auch zurückziehen und für ungültig erklären. Dies ist insbesondere notwendig, wenn Sie die Kontrolle über Ihren privaten Schlüssel verloren haben. Die genaue Abwicklung entnehmen Sie der FMA-Wegleitung 2019/17 in Kap. 5.

  • Wie kann auf die Schnittstelle über Browser zugegriffen werden?

    Soll die Schnittstelle im Browser aufgerufen werden, genügt es nicht, die Legitimationsmittel (Zertifikate) im Windows-System zu hinterlegen. Jeder Browser verfügt über einen eigenen Zertifikatsspeicher, in welchem die Zertifikate ebenfalls hinterlegt werden müssen.

  • Wie setzt sich der Business Message Identifier zusammen?

    Der Business Message Identifier setzt sich wie folgt zusammen:
    “LI_{SubmittingPartyLEI}_{YYYY}_{sequential number}, with {SubmittingPartyLEI}: The LEI of the submitting party as reported in the transaction report {YYYY}: The current year {sequential number}: A unique, sequential number for the report. Shall be reset at the turn of every year.”

  • Welche Dateinamenkonventionen gelten?

    Die in der Business Message Identifier genutzte Konvention gilt auch für die xml-Datei. Für den zip-Container gilt keine Namenskonvention.

  • Ist für die Umsetzung der Schnittstelle ein Java und .Net Beispiel-Code vorhanden?

    Für .Net und Java wird ein Beispiel-Code und ein Manual erstellt. Die Dateien können über folgende Links bezogen werden:

  • Wie kann das Legitimationsmittel (Zertifikat) in das PEM Format umgewandelt werden?

    Wir können das Zertifikat zurzeit nicht im PEM-Format ausliefern. Die Umwandlung können Sie aber über OpenSSL einfach selber durchführen.

  • Es kann kein sicherer Kanal eingerichtet werden. Woran kann das liegen?

    Um die Sicherheit weiter zu erhöhen haben wir uns entschieden nur noch den TLS 1.2 Standard für den Aufbau des sicheren Kanals zu verwenden. Stellen Sie sicher, dass TLS 1.2 bei Ihrem Client aktiviert ist. 

  • Ich erhalte eine „Upload Transaction Report“ Fehlermeldung. Zum Beispiel Fehlermeldung „Message: FIL-104, The ISO 20022 Message Identifier in the BAH must refer tot he latest schema approved.“

    Stellen Sie sicher, dass Sie die Datenstruktur der neusten ESMA-Spezifikation verwenden. Mehr Informationen entnehmen Sie den Functional Specifications der ESMA.

  • Die WSDL-Datei kann nicht aus einer Entwicklungsumgebung heraus aufgerufen werden.

    Für die Proxy-Generierung muss die WSDL-Datei auf dem lokalen Dateisystem gespeichert werden. Die lokale WSDL kann dann im Anschluss zur Generierung eines Proxys z.B. aus Visual Studio verwendet werden.

  • Wie können die technischen und inhaltlichen Validierungsrückmeldungen interpretiert werden?

    Interpretationshilfen für die technischen Validierungsfeedbacks finden Sie in Kapitel 4.2 bis 4.4 der FMA-Wegleitung 2019/17. Die inhaltlichen Validierungsfeedbacks werden im ESMA Dokument Annex 1 – MiFIR Transaction Reporting Validation Rules erklärt.

  • Wo kann ich die Zertifikate für die Übermittlung von Transaktionsdaten (MiFIR/DRI) verwalten?

    Die DRI-Zertifikate können von Benutzern mit der Rolle Superuser direkt im e-Service Portal unter Einstellungen (Zahnrad oben rechts) verwaltet werden. Weitere Informationen finden Sie in der FMA-Wegleitung 2019/17 in Kap. 5.

XBRL-Meldungen

  • Wir haben einen XBRL-Validierungsfehler zu einer Filing Rule erhalten. Was ist zu tun?

    Führen Sie bitte anhand der Fehlermeldung eine Vorabklärung mit ihrem Systemlieferanten durch, um zu prüfen wie die XBRL-Datei korrigiert werden kann. Falls ihr Systemlieferant zum Schluss kommt, dass die XBRL-Datei valide ist, wenden Sie sich bitte mit der Begründung des Systemlieferanten, der systemgenerierten Fehlermeldung und der betroffenen MeldungsID von e-Service an e-Service@fma-li.li.

  • Wir haben folgenden XBRL-Validierungsfehler erhalten: "Validation Duplicate Filing Error – Die XBRL-Datei ist ein Duplikat einer bereits vorhandenen Meldung." Was ist zu tun?

    Diese XBRL-Datei wurde bereits eingereicht. Bitte erstellen Sie eine neue XBRL-Datei oder verändern Sie den Inhalt der bestehenden Datei und validieren Sie sie erneut. Falls Sie diese Fehlermeldung dennoch erneut erhalten, wenden Sie sich bitte mit der betroffenen MeldungsID und  Fehlerbeschreibung an e-Service@fma-li.li.

  • Wir haben folgenden XBRL-Validierungsfehler erhalten: "Maximum error count exceeded – Die maximale Fehleranzahl bei der Validierung der XBRL-Datei wurde überschritten." Was ist zu tun?

    Die XBRL-Datei ist beschädigt oder enthält zu viele Validierungsfehler. Führen Sie bitte anhand der Fehlermeldung eine Vorabklärung mit ihrem Systemlieferanten durch, um zu prüfen wie die XBRL-Datei korrigiert werden kann. Falls ihr Systemlieferant zum Schluss kommt, dass die XBRL-Datei valide ist, wenden Sie sich bitte mit der Begründung des Systemlieferanten und der systemgenerierten Fehlermeldung und der betroffenen MeldungsID von e-Service an e-Service@fma-li.li.

  • Was tun wenn ein ZIP-File bei der XBRL-Testvalidierung abgelehnt wird?

    Überprüfen Sie den Inhalt des ZIP-Files, falls dieser korrekt ist, wenden Sie sich mit der Fehlermeldung, der betroffenen MeldungsID und dem ZIP-File an den Support: e-service@fma-li.li.

  • Wie lange dauert eine XBRL-Validierung?

    Das hängt von der Grösse der XBRL-Datei und der Anzahl Einreichungen, die gerade verarbeitet werden, ab. Bei wenig Auslastung dauert die Validierung zwischen 15 und 60 Minuten. Zu Stosszeiten, beispielsweise zum Fristende von XBRL-Meldepflichten kann die Validierung auch bis zu 12 Stunden in Anspruch nehmen.

Formularbearbeitung

  • Was mache ich bei einem Bad Request Fehler?

    Ein "Bad Request" Fehler tritt auf, wenn der Server die Anfrage des Browsers (vorzugsweise Chrome) nicht verstehen kann. In solchen Fällen können Sie den Cache des Browsers löschen, den Browser vollständig schliessen und es erneut zu versuchen. Sie finden die Funktion zum Löschen des Caches unter den Einstellungen Ihres Browsers. Sollte das Problem weiterhin bestehen, könnte es auch an einer fehlerhaften Eingabe liegen. Überprüfen Sie daher bitte nochmals Ihre Eingaben und versuchen Sie es erneut. Wenn das Problem weiterhin besteht, wenden Sie sich bitte an e-Service@fma-li.li für weitere Unterstützung.

  • Was tun bei einem Request Error?

    Eine mögliche Lösung für den Fehler ist es den Cache Ihres Browsers zu leeren (vorzugsweise Chrome) und diesen neu zu starten. Sie finden die Funktion zum Löschen des Caches unter den Einstellungen Ihres Browsers.

  • Was kann ich tun, wenn eine Excelvorlage aus einem Online-Formular nicht heruntergeladen wird?

    Versuchen Sie den Download in einem anderen Browser (vorzugsweise Chrome) oder mit einem anderen Endgerät. Falls dies nicht funktioniert wenden Sie sich an e-Service@fma-li.li.

  • Was soll ich tun wenn im Formular im Feld "Total" keine Summe gebildet wird?

    Damit die Summe gebildet wird, muss jedes Pflichtfeld im Formular mit einem Wert befüllt sein.

  • Was kann ich tun, wenn sich die Meldung nicht mit einer XML-Datei befüllen lässt?

    Es kann sein, dass die XML-Datei nicht dem Aufbau unseres XML-Templates entspricht. Bitte wenden Sie sich an Ihren Systemlieferanten, der für die Erstellung des XMLs verantwortlich ist. Das aktuelle XML-Template finden Sie jeweils in der Meldung, wie im beiliegenden Screenshot ersichtlich.

Allgemein

  • Weshalb treten mitunter nach einem Wartungsfenster Darstellungsfehler oder Fehlermeldungen auf?

    Wartungsfenster werden für Aktualisierungen des Portals genutzt. Die in Ihrem Browser (Internet Explorer, Firefox, Chrome, etc.)  im Cache zwischengespeicherten Daten stehen mitunter im Wiederspruch zu den Aktualisierungen und erzeugen Fehlermeldungen.  Bitte löschen Sie, wie in der untenstehenden Beschreibung dargestellt, den Cache und versuchen Sie es erneut. 

  • Beim Öffnen von Formularen im e-Service Portal treten Darstellungsprobleme auf.

    Einige Darstellungsprobleme (beispielsweise wenn Formularfelder „verrutschen“) stehen mit Ihrem Browser in Zusammenhang. Wir empfehlen die Verwendung von Google Chrome. 

  • Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen um melden zu können?

    Sie benötigen einen Internet-fähigen Computer und einen Internetanschluss, einen kompatiblen Web-Browser, die eID.li als elektronisches Identifikationsmittel und einen E-Mail-Zugang.

     

    Weitere Details zu den Systemvoraussetzungen finden Sie hier.

  • Wie wurden die Datenschutzvorgaben umgesetzt?

    Die FMA bearbeitet personen- oder nutzerbezogene Daten nur für die Wahrnehmung ihrer Aufsicht im Rahmen von Art. 5 FMAG. Es erfolgt keine Auswertung und auch keine Veröffentlichung. Des Weiteren gibt die FMA die Personen- oder Nutzerdaten nicht an Dritte weiter, ausser die FMA ist gesetzlich dazu verpflichtet.

     

    Weitere Details zur Datenverwendung und zum Datenschutz finden Sie hier.

  • Welche Sorgfaltspflichten gelten für die Benutzer?

    Sämtliche Zugangsdaten wie Benutzername, Passwort und dergleichen müssen geheim gehalten werden. Keinesfalls dürfen Benutzername und Passwort unbefugten Personen offen gelegt, zugänglich gemacht oder weitergegeben werden. Benutzername und Passwort sind voneinander getrennt aufzubewahren.

     

    Mittels technischer, organisatorischer und reglementarischer Massnahmen ist durch den jeweiligen Benutzer sicherzustellen, dass die Passwörter nicht einfach durch Dritte ermittelt werden können. Bei begründetem Verdacht, dass eine unbefugte Person von Benutzernamen und Passwort Kenntnis erhalten hat, muss der Benutzer das Passwort unverzüglich ändern oder den Zugriff durch den Superuser des Finanzintermediärs sperren lassen.

     

    Die Finanzintermediäre tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung ihrer Zugangsdaten ergeben, und zwar auch dann, wenn die Verwendung missbräuchlich erfolgt. 

  • Was ist zu tun, wenn ein Unterbruch des FMA e-Service Portal besteht?

    Wenn es sich um ein reguläres Wartungsfenster handelt wurde der Zeitraum davor auf der Startseite des e-Service Portals angekündigt. Bitte speichern Sie vor dem Wartungsfenster Ihre Formulareingaben, um einen Datenverlust zu vermeiden. Das Wartungsfenster dauert üblicherweise zwischen vier und acht Stunden.

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