Portal
Selbstadministration im e-Service Portal
Die Verwaltung der Zugriffsrechte im e-Service Portal basiert auf dem Prinzip der Selbstadministration. Das bedeutet, dass Finanzintermediäre selbst für die Pflege der Zugriffsrechte ihrer Benutzer verantwortlich sind.
Die Selbstadministration der Benutzerverwaltung für das e-Service Portal und die angebotenen e-Services erfolgt durch Superuser, die vom Finanzintermediär im Registrierungsprozess beantragt werden. Der Superuser ist verantwortlicher Ansprechpartner für die FMA in sämtlichen Belangen der e-Service-Nutzung und wird auf dem e-Service Portal der FMA mit zusätzlichen Rechten ausgestattet.
Für das Modul Meldewesen müssen Zeichnungsberechtigte des Finanzintermediärs über den entsprechenden Superuser-Registrierungsantrag mindestens einen Benutzer mit der Rolle „Superuser“ ausstatten. Für die Module Antragswesen und TrustRoom wird ebenso mindestens ein Superuser benötigt, allerdings ist der Superuser-Registrierungsprozess vereinfacht, da er keine Genehmigung durch einen Zeichnungsberechtigten des Finanzintermediärs erfordert.
Bei der Wahl des Superusers ist zu beachten, dass der Superuser für das Modul Meldewesen die Zugriffsberechtigungen für alle Module verwalten kann. Demgegenüber kann der Superuser für das Modul Antragswesen die Zugriffsberechtigungen nur für die Module Antragswesen und TrustRoom verwalten. Während der Superuser für das Modul TrustRoom ausschliesslich die Zugriffsberechtigungen für das Modul TrustRoom verwaltet.
Diese Superuser übernehmen in der Folge die Berechtigungsverwaltung. Superuser können weitere User hinzufügen, ihre Zugriffsrechte anpassen und haben jederzeit die Möglichkeit sämtliche Rollen eines Users zu deaktivieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einem Austritt eines Benutzers (Superuser, Erfasser, Einreicher, Bearbeiter) aus der Firma der Superuser dafür verantwortlich ist, die Zugriffsrechte zu deaktivieren da ansonsten weiterhin auf die Daten zugegriffen werden kann. Die FMA empfiehlt dringend, dies im Austrittsprozess entsprechend zu berücksichtigen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Anleitung zur e-Service Benutzerverwaltung.
Darüber hinaus ermöglicht die Selbstadministration es einem Finanzintermediär einzelne oder alle mit den e-Services in Verbindung stehenden Aufgaben, wie beispielsweise die Erfassung oder Einreichung von Meldungen, an dritte Dienstleister (sog. Drittmelder) auszulagern.
Zugang & Registrierung
Für den Zugang zum Portal müssen Sie sich zwei Mal registrieren. Die Details zum Vorgehen finden Sie unter e-Service.
Sie verfügen bereits über eine eID.li?
Dann können Sie sich über folgenden Link für e-Service registrieren bzw. direkt einloggen, falls Sie bereits registriert sind.
Die über das e-Service Portal verfügbaren Meldungen sind in den Anhängen der FMA-Mitteilung 2015/1 aufgelistet.
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Mitteilung •Finanzintermediäre •E-GovG
FMA-Mitteilung 2015/1
Elektronischer Geschäftsverkehr (e-Services) (0.30 MB)