Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

23.12.24 Bewilligungen
Die Petra C. Göttel Vermögensverwaltung AG, Sägagass 35, 9490 Vaduz, hat per 20. Dezember 2024 schriftlich auf die am 06. Mai 2010 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts wurde das Erlöschen der Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 20. Dezember 2024 festgestellt.

 

Die Petra C. Göttel Vermögensverwaltung AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.


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