Makroprudenzielle Instrumente für den Nicht-Bankensektor

Im Bankenbereich stehen der makroprudenziellen Aufsicht eine Reihe von makroprudenziellen Massnahmen zur Verfügung, um die systemischen Risiken adäquat zu adressieren. Diese makroprudenziellen Instrumente sind hauptsächlich im CRD IV-Paket verankert und auf europäischer Ebene harmonisiert. Für den Nicht-Bankensektor stehen derzeit erst wenige harmonisierte makroprudenzielle Instrumente zur Verfügung. In Zukunft wird jedoch auch auf den Nichtbanken-Finanzsektor - wie z.B Versicherungen (in Bezug auf IFRS 17-Vorschriften sowie Abwicklung) und Fonds - ein stärkerer Fokus gelegt.

 

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) hat bereits mehrere Empfehlungen für den Nicht-Bankensektor publiziert. Diese fokussieren z.B. auf die systemischen Risiken im Geldmarktfondsbereich oder auch auf die Liquiditäts- und Leveragerisiken im Investmentfondssektor. Zudem zeigen eine ganze Reihe von Berichten des ESRB, dass der Nicht-Bankensektor in Zukunft verstärkt in den Fokus der makroprudenziellen Aufsicht und Politik gerückt werden wird.

 

Zudem hat der ESRB während der COVID-19-Pandemie verschiedene Empfehlungen betreffend dem Nicht-Bankensektor ausgesprochen, um die Finanzstabilität im Europäischen Wirtschaftsraum zu stärken. Diese betreffen nicht nur die Überwachung der Finanzmarktstabilitätsauswirkungen von Schuldenmoratorien, Garantien und andere fiskalische Massnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie zum Schutz der Realwirtschaft getroffen wurden, sondern auch Ausschüttungsbeschränkungen von Banken und Versicherungen, um die Kapitalressourcen der Finanzinstitute in Zeiten der Pandemie zu erhalten. Das Ziel dabei ist die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors zu stärken und die Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu stärken. Weitere ESRB-Empfehlung befassen sich mit Liquiditätsrisiken, die sich zum einen aus Einschusszahlungen sowie zum anderen aufgrund von erheblichen Rücknahmen bei bestimmten Investmentfonds aufgrund des drastischen Preisverfalls bei Vermögenswerten ergeben.

 

Cyber- und Klimarisiken 

Cyberrisiken werden auch aus makroprudenzieller Sicht aufgrund der sich ständig weiterentwickelnden Cyber-Bedrohungslandschaft sowie der Zunahme von Cybervorfällen in Europa immer wichtiger. Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Bedeutung, Finanzstabilitätsrisiken zu mitigieren, welche sich aus einem Koordinationsversagen eines Cybervorfalls ergeben können. In diesem Zusammenhang hat der ESRB einen Analyserahmen entwickelt, um zu bewerten, wie Cyberrisiken zu einem systemischen Risiko für das Finanzsystem werden können und eine Empfehlung an die europäischen Aufsichtsbehörden ausgegeben, einen europaweiten Koordinierungsrahmen für Cybervorfälle einzurichten.

 

Der Klimawandel stellt auch Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie Zentralbanken vor neue Herausforderungen, da Umweltveränderungen sowohl für einzelne Finanzmarktteilnehmer als auch für den Finanzmarkt als Ganzes erhebliche Risiken mit sich bringen können. Zwar gibt es keine konkreten makroprudenziellen Massnahmen, allerdings laufen verschiedene Initiativen auf europäischer und internationaler Ebene, um klimabedingte Risiken für die Finanzstabilität anzugehen. Der ESRB betrachtet klimabezogene Risiken als aufkommende Risiken für die Finanzstabilität, die überwacht, bewertet und gemildert werden müssen.

 

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter der Rubrik "Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft". 

ESRB-Empfehlungen zum Nicht-Bankensektor:

ESRB-Berichte zum Nicht-Bankensektor:

  • Weitere ESRB-Berichte zum Banken- und Nichtbankensektor sind unter folgendem Link verfügbar.

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