Bekanntmachung: Erlöschen einer Zulassung
Die Bendura Funds AG, Schaaner Strasse 27, 9487 Gamprin-Bendern, hat per 13. Dezember 2024 schriftlich auf die durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein am 17. Oktober 2017 erteilte Zulassung als Verwalter alternativer Investmentfonds nach AIFMG und die am 26. Juli 2021 erteilte Zulassung als Verwaltungsgesellschaft nach UCITSG verzichtet.
Aufgrund des schriftlichen Verzichts wurde das Erlöschen der Zulassung als Verwalter alternativer Investmentfonds nach Art. 50 Abs. 1 Bst. a AIFMG und als Verwaltungsgesellschaft nach Art. 27 Abs. 1 Bst. a UCITSG per 13. Dezember 2024 festgestellt.
Die Bendura Funds AG, Gamprin-Bendern, ist damit nicht mehr berechtigt, Tätigkeiten nach Art. 29 AIFMG und Art. 14 UCITSG auszuüben.
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