Register der Bewilligungsträger
Die FMA Liechtenstein führt nach den gesetzlichen Vorgaben Datenbanken und Listen
- der Finanzintermediäre mit einer liechtensteinischen Bewilligung zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeit,
- von ausländischen Unternehmen und natürlichen Personen, die im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs des EWR grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung in Liechtenstein tätig sein können und entsprechend in Liechtenstein notifiziert sind
- oder von Schweizer Unternehmen und natürlichen Personen, die im Rahmen von Abkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz in Liechtenstein tätig sein können.