Register der Bewilligungsträger

Die FMA Liechtenstein führt nach den gesetzlichen Vorgaben Datenbanken und Listen

  • der Finanzintermediäre mit einer liechtensteinischen Bewilligung zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeit,
  • von ausländischen Unternehmen und natürlichen Personen, die im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs des EWR grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung in Liechtenstein tätig sein können und entsprechend in Liechtenstein notifiziert sind
  • oder von Schweizer Unternehmen und natürlichen Personen, die im Rahmen von Abkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz in Liechtenstein tätig sein können.

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