Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

09.12.24 Bewilligungen
Die Rhenus Capital AG, Am Widagraba 3, 9490 Vaduz, hat per 09. Dezember 2024 schriftlich auf die am 02. März 2015 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts wurde das Erlöschen der Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 09. Dezember 2024 festgestellt.

 

Die Rhenus Capital AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.


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