Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung
02.12.24
•
Bewilligungen
Die Finaport (Liechtenstein) AG, Industriering 40, 9491 Ruggell, hat per 29. November 2024 schriftlich auf die am 20. Juli 2017 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.
Aufgrund des schriftlichen Verzichts wurde das Erlöschen der Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 29. November 2024 festgestellt.
Die Finaport (Liechtenstein) AG, Ruggell, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.
Zurück zur Übersicht