Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen
Spezifische Rechtsfragen zu den Zulassungsvoraussetzungen für CASPs, die im Hinblick auf die Einreichung bzw. Übermittlung eines Antrags als CASP zentral sind, können der FMA bereits vor Einreichung eines (Vor-)Gesuchs nach Art. 63 MiCAR oder vor einer Mitteilung nach Art. 60 MiCAR übermittelt werden. Entsprechende Anfragen können zusammen mit einer Analyse und einem begründeten Ergebnis an fintech[at]fma-li.li gesendet werden.
Es ist zu beachten, dass die Beantwortung in diesem Stadium rechtsunverbindlich erfolgt, da erstens noch nicht der vollständige Sachverhalt bekannt ist und die FMA zweitens keine Entscheidung im Rahmen eines späteren Verfahrens vorwegnehmen kann. Eine rechtsverbindliche Beurteilung kann ausschließlich auf Basis eines vollständigen Sachverhalts im Rahmen von Unterstellungsanfragen, Zulassungs- oder Aufsichtsverfahren erfolgen.