Informelle Vorgespräche
Die FMA lädt alle Interessenten, die eine CASP-Lizenz in Liechtenstein erwerben möchten ein, sich für ein informelles Vorgespräch anzumelden. Diese Vorgespräche dienen in erster Linie der zeitlichen und inhaltlichen Orientierung sowie der Darlegung der Erwartungen der FMA im Hinblick auf das einzureichende (Vor-)Gesuch nach Art. 63 MiCAR bzw. die Mitteilung nach Art. 60 MiCAR.
Eine Anmeldung für ein Vorgespräch ist dann sinnvoll, wenn ein ernsthaftes und bereits hinreichend konkretes Interesse am Erwerb einer Lizenz in Liechtenstein besteht oder man sich bereits in der Ausarbeitung des (Vor-)Gesuchs oder der Mitteilung nach Art. 60 MiCAR befindet.
Neue Interessenten
Interessenten, die der FMA noch nicht bekannt sind und über keine Lizenz nach einem der in Art. 5 Abs. 1 FMAG genannten Gesetze in Liechtenstein verfügen, werden gebeten, die folgenden Fragen vorab zu beantworten und an fintech[at]fma-li.li zu senden:
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Interessent und Intention
- Beschreibung des Unternehmens und seiner Eigentümer. Bei Bestehen einer Gruppe, Einreichung der aktuellen Gruppen- und Zielgruppenstruktur in Form eines Organigramms (mit shares & votes).
- Beschreibung des finanziellen Hintergrunds und der finanziellen Solidität des Interessenten (insb. Eigenkapitalquote, Liquidität, Jahresabschluss). Erläuterung der Herkunft der Mittel für die Aufbringung des Kapitals und den Betrieb der Gesellschaft.
- Angabe, aus welchen Gründen Liechtenstein für den geplanten Betrieb des Geschäftsmodells gewählt wurde unter Bekanntgabe, ob das Geschäftsmodell auch in anderen Jurisdiktionen vorgestellt wurde.
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Geschäftsmodell
Beschreibung das geplanten Geschäftsmodells und Berücksichtigung nachfolgender Fragen:
- Welche Dienstleistungen/Tätigkeiten (auch ausserhalb der MiCAR) sollen für wen (insb. Kunden & Zielmarkt) erbracht werden?
- Welche Dienstleistungen nach MiCAR sollen beantragt werden?
- Welche Auslagerungen sind zu erwarten? Wo und wie wird die IKT-Infrastruktur betrieben
Erfahrung und Qualifikation
- Welche Erfahrungen und Qualifikationen besitzt das Unternehmen im Hinblick auf das geplante Geschäftsmodell?
- Sofern geplante Mitglieder der Leitungsebene bereits bekannt sind, eine Beschreibung von deren zukünftigen Funktionsbereichen sowie die Einreichung des jeweiligen Lebenslaufs.
Beschreibung der geplanten Präsenzstrategie in Liechtenstein unter Berücksichtigung insb. der nachfolgenden Fragen:
- Welche Substanz soll zukünftig in Liechtenstein vorhanden sein?
- Welche Dienstleistungsteile sollen in welchem Umfang vor Ort erbracht werden?
- Wie viele Mitarbeiter werden in der liechtensteinischen Gesellschaft nach erfolgter Zulassung voraussichtlich tätig sein?
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Compliance
Anfragen und Lizenzen
- Wurden oder werden andere EWR-Länder bezüglich einer potentiellen MiCAR-Lizenz angefragt und wenn ja, welche? Beschreibung der diesbezügliche Strategie.
- Wurden oder werden finanzmarktrechtlich relevante Lizenzen in anderen EWR-Ländern beantragt und/oder werden solche bereits gehalten? Falls ja, Beschreibung der die jeweiligen Lizenz, des (Verfahrens-)Status und des Hintergrunds.
Verfahren
- Wurden in der Vergangenheit Anträge auf finanzmarktrechtliche Lizensierungsanträge abgelehnt und/oder zurückgezogen? Falls ja, Beschreibung der Hintergründe.
- Gab oder gibt es einschlägige Verfahren und/oder Verurteilungen gegen den Interessenten, gegen einzelne oder mehrere Unternehmen aus der Gruppe, deren Leitungsorgane und/oder deren Eigentümer? Falls ja, Beschreibung der Hintergründe.
Bereits in Liechtenstein lizensierte Interessenten
Sofern bereits über eine Lizenz nach einem der in Art. 5 Abs. 1 FMAG angeführten Gesetze in Liechtenstein verfügt wird (bspw. Bank, Wertpapierfirma, E-Geld-Institut, Zahlungsinstitut, VVG-Lizenz, VT-Dienstleister, etc.), ist das grundsätzliche Interesse an einem informellen Gespräch per E-Mail an fintech[at]fma-li.li mitzuteilen.