DORA-Informationsregister: Endspurt der Vorbereitungen

13.03.25 Aufsicht und Regulierung
Nachdem das Gesetz vom 5. Dezember 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (EWR-DORA-DG) am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist, steht die erstmalige Einreichung des DORA-Informationsregisters mit Stichtag 31. März 2025 unmittelbar bevor. In diesem Zusammenhang beantwortet die FMA untenstehend drei häufig gestellte Fragen, welche auch auf der FMA-DORA-Webseite publiziert wurden und für die Einreichung zentral sind:
  • In welchem Dateiformat ist das Informationsregister bei der FMA einzureichen?
    Das Informationsregister ist im XBRL-CSV-Format im e-Service Portal der FMA einzureichen. Die Publikation des EBA Reporting Technical Package, welches die notwendigen technischen Informationen zur Einreichung des DORA Informationsregisters enthält, finden Sie hier: EBA Technical Package

 

  • Wird eine Excel-Datei zur Einreichung des Informationsregisters zur Verfügung gestellt?
    Nein, die Einreichung des Informationsregisters erfolgt im XBRL-CSV-Format unter Verwendung der Spezifikationen der ESAs gemäss EBA Technical Package. Wie bereits im Rahmen des ESA DORA Dry Runs angekündigt wurde, wird für die Meldung im Jahr 2025 keine Excel-Vorlage mit XBRL-Converter Tool zur Verfügung gestellt werden.

 

  • Stehen auch FAQs zu inhaltlichen Fragestellungen zum Informationsregister zur Verfügung?
    Ja, die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) stellen umfangreiche Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Verfügung, welche laufend durch die ESAs aktualisiert werden: ESA Informationsregister FAQs

 

Eine Einreichung des Informationsregisters im Excel-Format wird nicht möglich sein. Es sind zwingend die Spezifikationen gemäss EBA Technical Package einzuhalten.


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