Arbeitsprogramm 2025 betreffend die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten
24.03.25
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Aufsicht und Regulierung
Die FMA übt nach Art. 79 WPG die öffentliche fachbezogene Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten aus. Mit diesem Arbeitsprogramm informiert die FMA über die Arbeitsschwerpunkte im Jahr 2025.
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