Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

07.02.25 Bewilligungen
Nach schriftlichem Verzicht der IMP AG, Wuhrstrasse 6, 9490 Vaduz, auf die am 12. April 2016 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft wurde das Erlöschen der Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. a VVG per 6. Februar 2025 festgestellt.

Die IMP AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.


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