Richtlinie 2025/1 und Mitteilung 2025/1 veröffentlicht
27.12.24
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Aufsicht und Regulierung
Die FMA hat die Richtlinie 2025/1 betreffend die spezialgesetzliche Prüfung und Berichterstattung durch Revisionsstellen und die Mitteilung 2025/1 betreffend die Bewilligung spezialgesetzlicher Revisionsstellen veröffentlicht.
Richtlinie 2025/1
Die Richtlinie 2025/1 betreffend die spezialgesetzliche Prüfung und Berichterstattung durch Revisionsstellen ist erstmals für die Prüfung und Berichterstattung über Finanzintermediäre anzuwenden, deren Geschäftsjahr am oder nach dem 1. Januar 2025 endet.
Mitteilung 2025/1
Die Mitteilung 2025/1 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt die FMA-Mitteilung 2022/1 vom 24. Mai 2022.
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