Richtlinie 2025/1 und Mitteilung 2025/1 veröffentlicht

27.12.24 Aufsicht und Regulierung
Die FMA hat die Richtlinie 2025/1 betreffend die spezialgesetzliche Prüfung und Berichterstattung durch Revisionsstellen und die Mitteilung 2025/1 betreffend die Bewilligung spezialgesetzlicher Revisionsstellen veröffentlicht.

Richtlinie 2025/1

Die Richtlinie 2025/1 betreffend die spezialgesetzliche Prüfung und Berichterstattung durch Revisionsstellen ist erstmals für die Prüfung und Berichterstattung über Finanzintermediäre anzuwenden, deren Geschäftsjahr am oder nach dem 1. Januar 2025 endet.

Mitteilung 2025/1

Die Mitteilung 2025/1 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt die FMA-Mitteilung 2022/1 vom 24. Mai 2022.


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