Ausschuss für Finanzmarktstabilität

Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Aufsicht in Liechtenstein und wurde im Mai 2019 durch die Schaffung eines institutionellen Rahmens für die makroprudenzielle Politik und Aufsicht gegründet. Die Verantwortung für die makroprudenzielle Politik und Aufsicht verteilt sich in Liechtenstein auf mehrere Akteure. Gemäss Art. 4 FMAG sorgt die Finanzmarktaufsicht (FMA) für die Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards. Die Aufgaben der FMA ergeben sich daher aus ihrer Rolle als zuständige Behörde für die makroprudenzielle Aufsicht und die Gewährleistung der Finanzmarktstabilität bzw. den Einsatz und die Anwendung von makroprudenziellen Instrumenten. Die Regierung beschliesst die Einführung von makroprudenziellen Instrumenten im Rahmen der geltenden Gesetze und definiert damit den Handlungsrahmen der makroprudenziellen Politik. Zur Stärkung der Finanzmarktstabilität sowie zur Reduzierung des systemischen und prozyklisch wirkenden Risikos wurde zudem ein Ausschuss für Finanzmarktstabilität eingerichtet, dem Vertreter des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen (MPF) und der FMA angehören, wobei ein Vertreter des MPF den Vorsitz des Ausschusses führt. Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität hat insbesondere die Stärkung der Zusammenarbeit in makroprudenziellen Fragen der im Ausschuss vertretenen Institutionen zum Ziel und erörtert regelmässig die für die Finanzmarktstabilität wesentlichen Sachverhalte.

 

Zentrale Aufgabe des AFMS ist, basierend auf dem Instrumentarium der europäischen Finanzmarktregulierung, in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren den von der FMA im Rahmen ihrer Analysen identifizierten Systemrisiken mit effizienten makroprudenziellen Instrumenten, Empfehlungen und Risikohinweisen entgegenzuwirken. Der Ausschuss tagt mindestens viermal im Kalenderjahr.

 

Ziele

Das oberste Ziel der makroprudenziellen Aufsicht in Liechtenstein ist der Schutz der Stabilität des Liechtensteiner Finanzmarktes. Ein stabiles Finanzsystem ist eine Grundvoraussetzung für die Erfüllung seiner volkswirtschaftlichen Funktionen. Somit trägt die makroprudenzielle Aufsicht wesentlich zum übergeordneten Ziel einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in Liechtenstein bei.

 

Um das oberste Ziel der Sicherstellung der Finanzmarktstabilität zu operationalisieren, folgt die makroprudenzielle Aufsicht in Liechtenstein den Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) und definiert die folgenden fünf Zwischenziele:

  • Eindämmung und Vermeidung von übermässigem Kreditwachstum und übermässiger Verschuldung („Leverage“);

  • Eindämmung und Vermeidung von übermässigen Fälligkeitsinkongruenzen und Liquiditätsengpässen an den Märkten;

  • Begrenzung direkter und indirekter Risikokonzentrationen;

  • Begrenzung systemischer Auswirkungen von Fehlanreizen mit dem Ziel der Verringerung von Moral Hazard;

  • Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Finanzmarktinfrastrukturen.

 

Aufgaben

Hauptaufgabe der makroprudenziellen Aufsicht bzw. des AFMS ist die fortlaufende und präventive Überwachung und Beurteilung der systemischen Risiken für den Liechtensteiner Finanzsektor. Diese vorausschauende Risikoidentifikation sowie die effiziente Adressierung der Systemrisiken stellt eine grosse Herausforderung für die makroprudenzielle Aufsicht dar.

 

Die expliziten Aufgaben des Ausschusses für Finanzmarktstabilität sind in Art. 33b FMAG festgehalten und beinhalten:

  • die Erörterung der für die Finanzmarktstabilität massgeblichen Sachverhalte;

  • die Stärkung der Zusammenarbeit der im Ausschuss für Finanzmarktstabilität vertretenen Institutionen in Normal- und Krisenzeiten;

  • die Beratung über den Umgang mit Warnungen und Empfehlungen des ESRB;

  • die Unterbreitung von Empfehlungen an die Regierung oder die FMA in Angelegenheiten der Anwendung von Instrumenten für die Sicherung der Finanzmarktstabilität;

  • die Abgabe und Veröffentlichung von Warnungen und Empfehlungen nach Art. 33c FMAG;

  • eine jährliche Berichterstattung an den Landtag im Rahmen des Rechenschaftsberichtes der Regierung.

 
 

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