Bekanntmachung: Bewilligungsverzicht und freiwillige Liquidation
Die Bewilligung der Banque Havilland (Liechtenstein) AG, Austrasse 61, 9490 Vaduz zum Betrieb einer Bank ist nach Art. 27 Abs. 1 Bst. c BankG aufgrund schriftlichen Verzichts per 29. Juli 2024 erloschen.
Damit ist die Banque Havilland (Liechtenstein) AG nicht mehr berechtigt, Bankgeschäfte nach Art. 3 BankG zu erbringen oder anzubieten.
Die FMA überwacht die Liquidatoren und die Liquidation. Damit stellt die FMA sicher, dass die Interessen der Kunden der Banque Havilland (Liechtenstein) AG sowie der Zweigniederlassung in der Schweiz gewahrt werden.
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