Die Bendura Funds AG, Gamprin-Bendern, hat auf die Zulassung als Verwalter alternativer Investmentfonds nach AIFMG und die Zulassung als Verwaltungsgesellschaft nach UCITSG verzichtet.
Die Rhenus Capital AG hat schriftlich auf die durch die FMA erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungs- gesellschaft verzichtet.
konsolidierte Fassung der Referenzwert-Verordnung (BMR) vom 10.12.2019
EWR-Referenzwert-Durchführungsgesetz; EWR-RWDG
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