DORA: Anwendbarkeit steht unmittelbar bevor
Die Anwendbarkeit des Digital Operational Resilience Acts (DORA) steht mit 17. Januar 2025 in der EU unmittelbar bevor. Für Liechtenstein sieht das DORA-DG vor, dass aufgrund der noch nicht absehbaren rechtskräftigen Übernahme der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) und der Richtlinie (EU) 2022/2556 in das EWR-Abkommen eine Vorabumsetzung dieser EWR-Rechtsakte ab 1. Februar 2025 erfolgt. Aufgrund der zeitnahen Anwendbarkeit von DORA wurde auch die FMA-DORA-Webseite aktualisiert.
Neben der Erweiterung und Aktualisierung der FAQs wurden auch Verlinkungen zu den Vorlagen in Zusammenhang mit dem DORA Meldewesen (Meldung IKT-bezogener Vorfälle und Informationsregister) ergänzt. Sämtliche Vorlagen und Verlinkungen zu den Dokumenten, welche von den ESAs zur Einreichung dieser Meldung erstellt wurden, finden Sie hier.
Der Einreichezeitraum für das Informationsregister erstreckt sich für Finanzintermediäre in Liechtenstein vom 1. April bis einschliesslich 14. April 2025. Bitte beachten Sie, dass das Informationsregister für das Jahr 2025 mit Stichtag 31. März 2025 zu erstellen und einzureichen ist. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollen die Informationsregister an die ESAs bis zum 30. April 2025 weiterleiten. Die Einreichung sowohl für die Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle als auch für das Informationsregister erfolgt für Finanzintermediäre in Liechtenstein über das e-Service Portal.
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