Die FMA hat die Mitteilung 2022/2 überarbeitet. Die Mitteilung betrifft die Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten («MREL») und entsprechender Schnittstellen zur Abwicklungsplanung für Banken und bestimmte Wertpapierfirmen («MREL-Policy»)
Nach schriftlichem Verzicht der IMP AG, Wuhrstrasse 6, 9490 Vaduz, auf die am 12. April 2016 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft wurde das Erlöschen der Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. a VVG per 6. Februar 2025 festgestellt.
Die ESMA hat am 31. Januar 2025 in einem Supervisory Briefing Best Practices für die Prüfung von Zulassungsanträgen von CASPs nach der MiCAR veröffentlicht.
Das EWR-Wertpapierfinanzierungsgeschäfte-Durchführungsgesetz (EWR-WPFGDG) tritt ab 1. August 2024 in Kraft.
FMA-Wegleitung 2022/1 – Ausführende Bestimmungen zur Wertpapierfinanzierungsgeschäfte-Verordnung (SFTR) (!!!)
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