Die Bendura Funds AG, Gamprin-Bendern, hat auf die Zulassung als Verwalter alternativer Investmentfonds nach AIFMG und die Zulassung als Verwaltungsgesellschaft nach UCITSG verzichtet.
Die Rhenus Capital AG hat schriftlich auf die durch die FMA erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungs- gesellschaft verzichtet.
Das EWR-Wertpapierfinanzierungsgeschäfte-Durchführungsgesetz (EWR-WPFGDG) tritt ab 1. August 2024 in Kraft.
FMA-Wegleitung 2022/1 – Ausführende Bestimmungen zur Wertpapierfinanzierungsgeschäfte-Verordnung (SFTR) (!!!)
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