Statement der ESMA zu den Übergangsbestimmungen nach der MiCAR sowie Warnung vor Risiken

21.01.25 Aufsicht und Regulierung
Im Hinblick auf die vollständige Anwendbarkeit der MiCAR innerhalb der EU per 30. Dezember 2024 hat die ESMA ein Statement zu den Übergangsbestimmungen für Kryptowerte-Dienstleister (CASPs) veröffentlicht. Gemäss Art. 143 Abs. 3 MiCAR dürfen CASPs, die ihre Dienste nach geltendem nationalen Recht vor dem 30. Dezember 2024 erbracht haben, damit bis zum 1. Juli 2026 oder bis zu dem Zeitpunkt fortfahren, zu dem sie eine Zulassung erhalten oder ihnen diese verweigert wird, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt. Unterabsatz 2 der Bestimmung erlaubt es den Mitgliedstaaten, diese Übergangsperiode nicht in Anspruch zu nehmen, oder zu verkürzen. Dies hat dazu geführt, dass in den einzelnen Ländern unterschiedliche Übergangsfristen gelten, die durch CASPs zu berücksichtigen sind.

Die ESMA empfiehlt es CASPs daher, sich mit den jeweils geltenden Übergangsfristen auseinanderzusetzen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. 

Gleichzeitig hat die ESMA erneut auf die Risiken, die bei Investments in Kryptowerte bestehen, hingewiesen. Diese haben auch nach Anwendbarkeit der MiCAR weiterhin Relevanz. 

Am 17. Januar 2025 hat die ESMA zudem ein Statement zum Umgang mit ART und EMT, die nicht MiCAR compliant sind, veröffentlicht. Es wird unter anderem darauf hingewiesen, dass CASPs, die Dienstleistungen in Bezug auf solche Kryptowerte anbieten, gegen Titel III und IV der MiCAR verstossen könnten und diese daher bis Ende Januar 2025 bzw. Ende Q1 2025 (sell only) einstellen sollten. 


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